Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.07.2015
- 2-24 O 135/14 -
Tägliche Sperrung des Hotelzimmers durch Hotelbetreiber aufgrund vom Reiseveranstalter nicht übersandter Vouchers stellt Reisemangel dar
Kein Schadensersatzanspruch bei Verletzung während von Reisenden selbst gewählter Safaritour
Wird das Hotelzimmer durch den Hotelbetreiber täglich gesperrt, weil der Reiseveranstalter die Vouchers nicht übersandt hat, liegt ein Reisemangel vor. Dieser rechtfertigt eine Minderung des Tagesreisepreises um 3 %. Verletzt sich ein Reisender während einer selbst gewählten Safaritour, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für sich eine Reise nach Südafrika gebucht, die zwei Safaritouren beinhaltete. Bei der Ankunft in das Hotel wurde ihnen von der Reiseveranstalterin keine Vouchers ausgehändigt. Dies führte dazu, dass das Hotel täglich das
Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 3 %
Das Landgericht Frankfurt a.M. sprach den Klägern gemäß § 651 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Minderung des Tagesreisepreises in Höhe von 3 % zu, da an drei Tagen das
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Kopfverletzung während Safaritour
Nach Auffassung des Landgerichts habe den Klägern kein Anspruch auf
Reiseveranstalterin nicht Anbieterin der Morgensafari
Die Morgensafari sei nicht durch eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 12/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 12 RRa 2017, 12
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24074
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24074
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.