Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.2020
- 2-24 O 163/20 -
Reisestornierung wegen Virus-Pandemie: Beauftragung eines Rechtsanwalts bei Inaussichtstellen der zeitnahen und schnellstmöglichen Rückzahlung des Reisepreises nicht erforderlich
Kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten
Hat ein Reisender den Reisevertrag wegen einer Virus-Pandemie storniert und stellt die Reiseveranstalterin in Aussicht zeitnah und schnellstmöglich den Reisepreis zurückzuzahlen, so rechtfertigt dies selbst dann keine Beauftragung eines Rechtsanwalts zwecks außergerichtlicher Geltendmachung der Forderung, wenn sich die Reiseveranstalterin in Verzug befindet. Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 15. März 2020 trat ein Reisender mit Hinweis auf die aufkommende Corona-Pandemie vom Reisevertrag zurück. Am nächsten Tag teilte die Reiseveranstalterin mit, mit dem Rücktritt einverstanden zu sein. Zudem übersandte sie eine Abrechnung, in der der
Kein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf
Keine Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts
Zwar habe sich die Beklagte in
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30234
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30234
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.