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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.05.2024
- 2-24 O 82/23 -
Fluggesellschaft muss Kosten für Ersatztickets aufgrund einer Fehlinformation der Flug-Hotline erstatten
Flugreise mit Hindernissen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft für Falschinformationen an der Hotline haftet.
Drei Personen buchten im August 2022 einen Flug von Shiraz nach Doha und von dort weiter nach Frankfurt am Main. Als sie am Reisetag am Flughafen in Shiraz eintrafen, erfuhren sie, dass der Flug bereits fünf Tage zuvor per E-Mail annulliert worden war. Die verspätete Information durch die
Reisende haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für Ersatztickets
Das LG entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34185
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