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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.08.2011
- 2-5 O 192/11 -
Banken müssen Kunden bei Kreditkartentausch auf ihre Rechte hinweisen
Kreditkartenaustausch durch Commerzbank wettbewerbswidrig
Wenn eine Bank den Kreditkartenanbieter wechselt und die Karten austauschen will, muss sie die Betroffenen vorher über die vertraglichen Rechte informieren. Entweder müssen die Kunden dem Wechsel zustimmen oder auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte das Geldinstitut Commerzbank seine Kunden im vergangenen Jahr angeschrieben und vor vollendete Tatsachen gestellt. Die VISA-Karte würde gegen eine MasterCard ausgetauscht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte daraufhin gegen die Commerzbank.
Wechsel nach Auffassung des Gerichts zustimmungspflichtige Vertragsänderung
Das Schreiben der Commerzbank enthielt weder den Hinweis auf die erforderliche Zustimmung noch auf ein mögliches Kündigungsrecht. In diesem Versäumnis sah das Landgericht einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2011
Quelle: vzbv/ ra-online
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Dokument-Nr. 12527
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