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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.05.2002
- 2/17 S 194/01 -
Besichtigungsrecht des Vermieters bei geplantem Verkauf der Wohnung
Kein generelles Zutrittsrecht für Handwerker
Will der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese verkaufen, so steht ihm ein Recht zur Besichtigung mit dem Kaufinteressenten zu. Ein generelles Zutrittsrecht für Handwerker besteht dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin begehrte als Eigentümerin ein Besichtigungsrecht an der an die Beklagte vermieteten Wohnung sowie ein generelles
Berechtigtes Interesse an der Besichtigung lag vor
Das Landgericht Frankfurt a.M. gab der Klägerin teilweise Recht. Grundsätzlich können
Beauftragung Dritter möglich
Der
Kein generelles Zutrittsbegehren für Handwerker
Nach Auffassung des Landgerichts habe kein Anspruch auf ein generelles
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2012
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2002, Seite: 696 NZM 2002, 696
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Dokument-Nr. 14634
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