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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.1987
- 2/24 S 121/87 -
Kakerlaken im Hotelbungalow: Reisepreisminderung von 25 % gerechtfertigt
Vorhandensein von Kakerlaken stellt Reisemangel dar
Treten Kakerlaken in einem erheblichen Maße in einem Hotelbungalow auf, so stellt dies einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 25 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Aufenthalts in einem Hotelbungalow auf Gran Canaria traten in erheblicher Anzahl
Anspruch auf Reisepreisminderung bestand
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Reisenden. Diesen habe ein Anspruch auf
Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen gegen Ungeziefer bestand
Das Landgericht stritt zwar nicht ab, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1988, 245/rb)
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Jahrgang: 1988, Seite: 245 NJW-RR 1988, 245
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Dokument-Nr. 17282
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