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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.1989
- 2/24 S 541/88 -
Reisemangel: Kakerlaken im Hotelzimmer
Bei 6 bis 10 Kakerlaken gibt es 5 % Reisepreisminderung
Wer täglich in seinem Hotelzimmer 6 bis 10 Kakerlaken findet, kann den Reisepreis um 5 Prozent mindern. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber einen Hotelaufenthalt auf Bali gebucht. Er war in einem Bungalow untergebracht, in dem täglich 6 bis 10
Reisemangel
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Mann wegen der
Kakerlaken sind nicht unbedingt als landesüblich hinzunehmen
Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, dass die
Geringe Zahl von Kakerlaken rechtfertigt Minderung von 5 %
Angesichts der Tatsache, dass es sich nur um eine geringfügige Anzahl von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/pt)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.10.1988
[Aktenzeichen: 30 C 2635/88-81]
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Dokument-Nr. 8269
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