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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.04.2014
- 3-05 O 8/14 -
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank ist nichtig
Personalabbau und Verschlankung des Vorstandes rechtfertigt keine Abberufung aus wichtigem Grund
Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Commerzbank wurde vom Landgericht Frankfurt für nichtig erklärt.
Der Kläger im vorliegenden Fall hatte gegen ein Aufsichtsratsbeschluss geklagt, mit dem unter Verweis auf einen geplanten
Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes nur aus wichtigem Grund
Das Aktiengesetz erlaube den Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, um dem Vorstand nicht mit der Drohung der freien
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2014
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ ra-online
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Dokument-Nr. 18105
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