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Landgericht Freiburg, Urteil vom 18.03.2021
- 3 S 98/20 -
Zehnjähriges Alter des Unfallfahrzeugs rechtfertigt bei Ermittlung der Mietwagenkosten Herabstufung um eine Mietwagenklasse
Zumutbare Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs oder Tragung der Mehrkosten
Bei der Ermittlung der zu erstattenden Mietwagenkosten ist bei einem zehn Jahre alten Unfallfahrzeug die Herabstufung um eine Mietwagenklasse gerechtfertigt. Dem Unfallgeschädigten ist es zumutbar, ein klassenniedriges Fahrzeug anzumieten oder die Mehrkosten selber zu tragen. Dies hat das Landgericht Freiburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es nach einem
Zulässige Herabstufung um eine Mietwagenklasse wegen Alters des Unfallfahrzeugs
Das Landgericht Freiburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die
Zumutbare Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs oder Tragung der Mehrkosten
Nach Auffassung des Landgerichts sei es dem Unfallgeschädigten in einem solchen Fall möglich und zumutbar, entweder ein klassenniedrigeres Fahrzeug anzumieten oder aber die Mehrkosten selbst aufzuwenden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2021
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 17.07.2020
[Aktenzeichen: 10 C 221/20]
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Dokument-Nr. 30296
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