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Landgericht Freiburg, Urteil vom 21.05.2012
- 8 O 21/12 -
Spurwechsel ohne Schulterblick begründet volle Haftung für Verkehrsunfall
Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO liegt vor
Wechselt ein Autofahrer die Spur ohne sich durch einen Schulterblick zu vergewissern, ob sich ein Fahrzeug auf der Spur befindet und kommt es dadurch zu einem Unfall, haftet der Autofahrer voll für den Unfall. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein
Anspruch auf Schadensersatz bestand
Das Landgericht Kiel gab dem Kläger recht. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn nach der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass der Beklagte entgegen § 7 Abs. 5 StVO die Spur wechselte ohne den erforderlichen
Beklagter haftete allein für den Verkehrsunfall
Nach Ansicht des Landgerichts habe die nach § 17 StVG vorzunehmende Abwägung zudem eine Alleinhaftung des Beklagten begründet. Denn zu Lasten des Beklagten sei zu berücksichtigen gewesen, dass dieser den Unfall schuldhaft verursacht hatte. Demgegenüber sei zu Lasten des Klägers nicht zu berücksichtigen gewesen, dass dieser den Unfall durch eine angebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit verursacht haben soll. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung habe der Beklagte nämlich nicht nachweisen können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2013
Quelle: Landgericht Kiel, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 478 NJW-RR 2013, 478 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 345 NZV 2013, 345
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Dokument-Nr. 15758
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