wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.10.2009
301 O 32/05 -

LG Hamburg: Preiserhöhungen bei Erdgaslieferungsverträgen unwirksam

In Vertragsklausel verwendete Formulierung „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ zur Preiserhöhung nicht zulässig

Behält sich ein Energieversorgungsunternehmen in seinen Vertragsbedingungen vor, den Gaspreis der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ anzupassen, benachteiligt dies den Gaskunden unangemessen. Eine derartige Regelung ist, genauso wie die auf sie gestützte Gaspreiserhöhung, unwirksam. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Die Kläger in dem von der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Hamburg entschiedenen Fall sind oder waren Gaskunden der beklagten Energieversorgerin. In die von ihr vorformulierten Gaslieferungsverträge hatte die Beklagte eine Regelung aufgenommen, nach der sie berechtigt war, ihre Preise der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ anzupassen. Die Kläger hielten eine auf diese Klausel gestützte Preiserhöhung jedoch für unwirksam und klagten hiergegen.

Preisänderungen müssen nachvollziehbar und nachrechenbar sein

Das Landgericht hat die Preisanpassungsklausel als unwirksam angesehen. In Verträgen mit Verbrauchern seien an die Ausgewogenheit und Klarheit einer Änderungsklausel hohe Anforderungen zu stellen. Klauseln, die dem Verwender eine Preiserhöhung nach freiem Belieben erlaubten, seien unwirksam. Erforderlich sei vielmehr, dass die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung möglichst konkret festgelegt würden. Der Kunde müsse die Möglichkeit erhalten, die Preisänderungen nachzuvollziehen und nachzurechnen. Die hierfür notwendigen Daten habe das Energieversorgungsunternehmen zur Verfügung zu stellen.

Unangemessene Benachteiligung

Eine Bezugnahme auf die „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ genüge diesen Anforderungen nicht. Sie lasse bereits offen, auf welche konkreten Daten und Bezugsgrößen die Preisänderung gestützt werden könne. Insbesondere bleibe unklar, auf welchen Energiemarkt und welche Energieträger Bezug genommen werde. Die Kläger seien durch die Preisanpassungsklausel unangemessen benachteiligt worden, da sie bei Vertragsschluss nicht hätten einschätzen können, welche Preiserhöhungen auf sie zukommen würden. Die Beklagte habe sich dagegen die Möglichkeit eingeräumt, die Tarife ohne vertraglich festgelegte Voraussetzungen und Grenzen zu erhöhen und eigentlich veranlasste Preisreduzierungen nicht (sogleich) vorzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2009
Quelle: ra-online, LG Hamburg

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8688 Dokument-Nr. 8688

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8688

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?