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Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.05.2011
- 312 O 334/10 -
Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen: Effektiver Jahreszinssatz für Ratenzuschläge muss ausgewiesen werden
Versicherungsbedingungen ohne Angaben zum effektiven Jahreszinssatz verstoßen gegen Preisangabenrecht ung gegen Transparenzgebot
Versicherungsunternehmen müssen in den Prämienratenzahlungsklauseln ihrer Versicherungsbedingungen für den erhobenen Ratenzuschlag auch der effektive Jahreszinssatz ausweisen. Andernfalls kann das Versicherungsunternehmen den Ratenzuschlag nicht unter Berufung auf die Versicherungsbedingungen verlangen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
Im zugrunde liegenden Fall räumdie die beklagte Versicherungsgesellschaft ihren Kunden beim Abschluss von Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen für die Prämienzahlung eine Wahlmöglichkeit ein: Entweder zahlt der Kunde die gesamte Prämie zu Beginn des Jahres oder er begleicht die Versicherungsprämie in halbjährlichen, vierteljährlichen bzw. monatlichen Raten. Entscheidet der Kunde sich für letzteren Weg, wird allerdings ein so genannter
Vertragsbedingung mangels ausgewiesenem effektiven Jahreszinssatzes unwirksam
Die zuständige Wettbewerbskammer des Landgerichts hat der Klage stattgegeben. Die verwendeten Klauseln seien aus mehreren Gründen
Fragliche Vertragsklauseln dürfen nicht weiter verwendet werden
Das beklagte Unternehmen darf nach dem Urteil die fraglichen Vertragsklauseln nicht weiter verwenden und auf ihrer Grundlage auch bei der Abwicklung bestehender Verträge keine Ratenzuschläge mehr verlangen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2011
Quelle: Landgericht Hamburg/ra-online
- Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2001
[Aktenzeichen: IV ZR 121/00 und IV ZR 138/99]) - Landgericht Hamburg erklärt Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen für unwirksam
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2009
[Aktenzeichen: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07])
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Dokument-Nr. 11596
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