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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ratenzahlung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.08.2024
- IX R 31/23 -
Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage
Steuerermäßigung bei Ratenzahlung kommt erst nach der letzten Rate in Betracht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z.B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.
Das klagende Ehepaar hatte die Heizung des von ihnen bewohnten Einfamilienhauses im Jahr 2021 durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels modernisiert. Die Kosten für die Lieferung und die Montage des Kessels beliefen sich auf über 8.000 €. In der Rechnung waren auch Kosten für Monteurstunden und Fachhelferstunden enthalten. Seit März 2021 zahlten die Kläger gleichbleibende monatliche Raten in Höhe von 200 € auf den Rechnungsbetrag. Im Jahr 2021 wurden infolgedessen 2.000 € bezahlt. Das Finanzamt lehnte bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2021 die von den Klägern beantragte Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ab.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.09.2021
- 6 K 549/21.WI -
Kein Schufa-Eintrag bei Ratenabtrag von Schulden
Schufa-Negativeintrag rechtswidrig und zu löschen
SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu löschen. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Klägers, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu löschen. Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Der Kläger geriet mit einem Kreditkartenkonto in Zahlungsschwierigkeiten. Die Bank beauftragte nach der Kündigung dieses Kontos ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung. Zwischen den... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017
- 8 AZR 67/15 -
BAG: Regelung zur Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens muss Grund des Beschäftigungsendes berücksichtigen
Regelung zur Rückzahlung des gesamten Betrags aufgrund vom Arbeitgeber verschuldeten Kündigung unwirksam
Die Regelung zur Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens muss den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. So ist eine Regelung dahingehend, dass der gesamte Darlehensbetrag auch bei einer allein vom Arbeitgeber veranlassten Kündigung sofort verzinslich zurückzuzahlen ist, unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2012 erhielt ein Arbeitnehmer von seiner Arbeitgeberin ein Mitarbeiterdarlehen in Höhe von 17.000 EUR. Das Darlehen sollte entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarung mit 6 % verzinst und ab Februar 2013 in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Zudem wurde nach einer weiteren Regelung in der Vereinbarung der gesamte Darlehensbetrag... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2016
- 171 C 28560/15 -
Keine Altersdiskriminierung: Betagten Kunden darf Ratenzahlung versagt werden
Altersgrenze für die Kreditvergabe zulässig
Das Versagen von Ratenzahlungen gegenüber betagten Kunden ist ein Fall zulässiger Altersdiskriminierung. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit einen Antrag auf Entschädigung wegen einer behaupteten Diskriminierung im geschäftlichen Verkehr ab.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in München einen Teleshoppingsender mit Onlinewarenhaus. Sie bietet diverse Produkte zum Kauf an und auch verschiedene Bezahlmöglichkeiten, unter anderem Teilzahlungen. Die 84-jährige Klägerin aus Freiburg bestellte bei ihr im Herbst 2015 einige Schmuckstücke und wählte als gewünschte Zahlungsform Teilzahlung in Raten. Die Beklagte... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2013
- IV ZR 230/12 -
Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen keine Kreditgewährung
Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien kein entgeltlicher Zahlungsaufschub
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des BGB.
Bei dem vorzuliegenden Verfahren handelt es sich um eines von vielen, die dem Bundesgerichtshof zur Klärung dieser Frage vorliegen. Ihr kommt erhebliche Bedeutung zu, weil sich danach bestimmt, ob die Regelungen, die bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten, auch auf Versicherungsverträge Anwendung finden. Von der Beantwortung dieser Frage hängt etwa ab, ob der effektive Jahreszins... Lesen Sie mehr
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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 26.04.2011
- 20 O 211/10 -
Ratenzahlungszuschläge bei Lebensversicherungsverträgen unwirksam
LG Stuttgart rügt Verstoß gegen das Transparenzgebot
Unterlässt es ein Versicherer, einen konkreten Hinweis auf unterjährige Ratenzahlungszuschläge in Form von Prozentangaben oder festen Zuschlägen anzugeben, unterläuft er das Transparenzgebot mit der Folge, dass die entsprechende Klausel unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg die Stuttgarter Lebensversicherung a.G., ein bundesweit tätiges Versicherungsunternehmen, auf Unterlassung von AGB-Klauseln bei Lebensversicherungen verklagt. Konkret ging es um die Verwendung von Klauseln hinsichtlich Zuschlägen bei unterjähriger Beitragszahlung.Das Landgericht Stuttgart verurteilte... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2011
- 4 O 97/11 -
Kein Schufa-Negativeintrag durch Inkassounternehmen
Meldung an Schufa verletzt Persönlichkeitsrechte des Verbrauchers
Kommt ein Schuldner seiner Ratenzahlungsvereinbarung zugunsten des Gläubigers nach, so verletzt ein vom Inkassobüro initiierter Negativeintrag bei der Schufa das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers erheblich. Aufgrund der immensen Bedeutung des Schufa-Scorings im heutigen Wirtschaftsleben eröffnet die dem Schuldner auch den Weg einer einstweiligen Verfügung (schneller Rechtschutz). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls mietete einen PKW und verursachte damit einen Unfall. Die Autovermietung hatte eine Inkassofirma mit der Eintreibung der Selbstbeteiligung in Höhe von 950 Euro beauftragt, da der Mieter nicht gezahlt hatte. Dieser hatte später den Anspruch der Autovermietung auf Zahlung der Selbstbeteiligung anerkannt und eine Ratenzahlungsvereinbarung zugunsten... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2012
- 2 K 1893/10 -
Mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden
Steueransprüche verjähren in diesem Zusammenhang nicht
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich zu der abgabenrechtlichen Frage geäußert, ob ein die Steuer-Zahlungsverjährung unterbrechender Vollstreckungsaufschub nur dann angenommen werden kann, wenn dieser schriftlich erteilt worden ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte Steuerrückstände in Höhe von rd. 35.000 Euro (Hauptforderung Einkommensteuer etc. rund 8.000 Euro, Säumniszuschläge rund 27.000 Euro), die Steuerforderungen waren in den Jahren 1995 bis 1999 fällig geworden. Zur Erörterung, wie die ausstehenden Rückstände getilgt werden könnten, sprach die Klägerin am 16. Mai 2001 am Finanzamt vor.... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.05.2011
- 312 O 334/10 -
Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen: Effektiver Jahreszinssatz für Ratenzuschläge muss ausgewiesen werden
Versicherungsbedingungen ohne Angaben zum effektiven Jahreszinssatz verstoßen gegen Preisangabenrecht ung gegen Transparenzgebot
Versicherungsunternehmen müssen in den Prämienratenzahlungsklauseln ihrer Versicherungsbedingungen für den erhobenen Ratenzuschlag auch der effektive Jahreszinssatz ausweisen. Andernfalls kann das Versicherungsunternehmen den Ratenzuschlag nicht unter Berufung auf die Versicherungsbedingungen verlangen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
Im zugrunde liegenden Fall räumdie die beklagte Versicherungsgesellschaft ihren Kunden beim Abschluss von Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen für die Prämienzahlung eine Wahlmöglichkeit ein: Entweder zahlt der Kunde die gesamte Prämie zu Beginn des Jahres oder er begleicht die Versicherungsprämie in halbjährlichen, vierteljährlichen bzw. monatlichen Raten. Entscheidet... Lesen Sie mehr
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