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Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2009
- 316 S 14/09 -
High-Heel-Verbot in der Mietwohnung - Hochhackige Schuhe an der Wohnungstür ausziehen!
Das Tragen von High Heels in einem Mehrfamilienhaus kann eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellen
Das Landgericht Hamburg hat die Bewohner einer Mietwohnung dazu verurteilt, die mit Fliesen und Laminat ausgelegten Zimmer nicht mit High Heels zu begehen. Denn zumindest das Begehen des lärmintensiven Fußbodenbelags mit sogenannten Hackenschuhen rufe eine unzumutbare Lärmbelästigung in der darunter liegenden Wohnung hervor. Deren Bewohner hatten Klage gegen den für sie unzumutbaren Lärm erhoben.
Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, obwohl der Trittschallschutz in der
High-Heel-Verbot in hellhöriger Wohnung ist zumutbar
So habe eine durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Hamburg (vt/we)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2010, Seite: 198 IMR 2010, 198 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 147 WuM 2010, 147 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 605 ZMR 2010, 605
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Dokument-Nr. 11535
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