wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.12.2004
316 S 79/04 -

Mieter kann Blumenkästen auch außerhalb des Balkons anbringen

Passanten dürfen nicht gefährdet werden

Blumenkästen auf Balkons müssen nicht zwingend nach innen gehängt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Im Fall wollte ein Hauseigentümer seinen Mietern untersagen, bepflanzte Blumentöpfe außen am Balkongeländer anzubringen. Er meinte, dass Gießwasser könne die Nachbarn stören, wenn die Blumenkästen außen und nicht innen am Balkongeländer angebracht würden.

Richter: Blumenkästen müssen nicht zwingend innen angehängt werden

Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg nicht. Blumenkästen müssten nicht zwingend nach innen gehängt werden. Es gebe in Hamburg auch keine ortsübliche Vorgehensweise dahingehend, dass Blumenkästen und Blumentöpfe nur auf der Innenseite des Balkons anzubringen seien.

Blumenkästen müssen heftigem Wind standhalten

Die Blumenkästen dürften sowohl innen als auch außen angebracht werden. Es spiele auch keine Rolle, ob die Blumen in Töpfen oder in Kästen gepflanzt seien. Allerdings müssten die Behälter so gesichert sein, dass sie auch heftigem Wind widerstehen könnten. Passanten dürften durch die Blumenkästen nicht gefährdet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2007
Quelle: ra-online (pt)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Balkon | Balkonnutzung | Blumenkästen | Blumenkasten | Balkonkästen | Balkonkasten | Gießwasser | Mieter | Mieterin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4305 Dokument-Nr. 4305

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4305

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?