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Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.12.2004
- 316 S 79/04 -
Mieter kann Blumenkästen auch außerhalb des Balkons anbringen
Passanten dürfen nicht gefährdet werden
Blumenkästen auf Balkons müssen nicht zwingend nach innen gehängt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Im Fall wollte ein Hauseigentümer seinen Mietern untersagen, bepflanzte Blumentöpfe außen am Balkongeländer anzubringen. Er meinte, dass
Richter: Blumenkästen müssen nicht zwingend innen angehängt werden
Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg nicht.
Blumenkästen müssen heftigem Wind standhalten
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 4305
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