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Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.04.2016
- 318 S 50/15 -
Pflicht zum Verkauf der Eigentumswohnung aufgrund Messie-Syndroms des Wohnungseigentümers
Unmöglichkeit der Durchführung von notwendigen Arbeiten
Leidet ein Wohnungseigentümer am Messie-Syndrom und führt dies dazu, dass notwendige Arbeiten, wie der Austausch von Fenstern oder das Ablesen der Heizkörper, unmöglich werden, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den zwangsweisen Verkauf der Eigentumswohnung verlangen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Anspruch auf zwangsweisen Verkauf des Wohneigentums
Das Landgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Wohnungseigentümers zurück. Der
Schwerer Pflichtenverstoß aufgrund wiederholter Unmöglichkeit der Durchführung von notwendigen Arbeiten
Die Grenze der Zumutbarkeit sei nach Ansicht des Landgerichts erreicht gewesen. Denn das Wohnverhalten des Wohnungseigentümers habe dazu geführt, dass notwendige Arbeiten nicht umgesetzt werden konnten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2018
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/ZMR 2016, 487/rb)
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 21.04.2015
[Aktenzeichen: 539 C 23/14]
- BGH: Erwerber einer Eigentumswohnung darf bei entzogenem Wohneigentum früherem Wohnungseigentümer Wohnung nicht überlassen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2016
[Aktenzeichen: V ZR 221/15]) - Wohnungseigentümer können ohne Vorliegen konkreter Störungen kein Hausverbot gegenüber früherer Miteigentümerin aussprechen
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.09.2015
[Aktenzeichen: 8 U 94/15])
Jahrgang: 2016, Seite: 487 ZMR 2016, 487 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2017, Seite: 34 ZWE 2017, 34
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Dokument-Nr. 25701
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