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Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.11.2016
- 324 O 258/16 -
"Süßes Baby-Geheimnis": Prominente hat aufgrund unwahrer Behauptung einer Schwangerschaft durch Zeitschrift Unterlassungsanspruch
Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für Schwangerschaft verstanden
Wird in der Überschrift in einer Zeitschrift ein "süßes Baby-Geheimnis" einer Prominenten genannt, so steht der Prominenten ein Unterlassungsanspruch aufgrund einer unwahren Behauptung einer Schwangerschaft zu. Der Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für eine Schwangerschaft verstanden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer
Anspruch auf Unterlassung wegen unwahrer Tatsachenbehauptung
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptung zu. Da an der Verbreitung einer unwahren Tatsache regelmäßig kein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse bestehe und es sich zudem um einen der inneren Privatsphäre der Klägerin zugehörigen Umstand handele, überwiege das Interesse der Klägerin an einem
Begriff "süßes Geheimnis" wird als Synonym für Schwangerschaft verstanden
Der Begriff "süßes Geheimnis" werde in Publikationen regelmäßig als Synonym für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2019
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 680 NJW-RR 2017, 680
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Dokument-Nr. 27015
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