wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hanau, Urteil vom 22.11.2023
2 S 35/22 -

Keine Nutzungs­entschädigung wegen Vorenthaltung der Wohnung bei Klage des Vermieters gegen mieterseitige Kündigung

Kein Rücknahmewillen des Vermieters

Klagt ein Vermieter gegen die Kündigung seines Mieters, so kann er keine Nutzungs­entschädigung wegen Vorenthaltens der Wohnung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB verlangen. Denn insofern fehlt es am Rücknahmewillen des Vermieters. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Hanau unter anderem über das Bestehen eines Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Vermieter. Der Mieter hatte das Mietverhältnis gekündigt, wogegen sich der Vermieter gerichtlich zur Wehr setzte. Zugleich warf der Vermieter dem Mieter vor, die Wohnung nicht herauszugeben, ihm diese also vorzuenthalten. Das Amtsgericht verneinte einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.

Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung

Das Landgericht Hanau bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieter könne keine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Wohnung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB verlangen. Denn insofern fehle es am Rückerlangungswillen des Vermieters. Der Vermieter gehe trotz Kündigung durch den Mieter von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses aus, was er durch das Führen eines Prozesses gegen die Kündigung dokumentiere. Eines konkreten Rückgabeangebots des Mieters bedürfe es in einem solchen Fall nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2024
Quelle: Landgericht Hanau, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hanau, Urteil vom 17.01.2022
    [Aktenzeichen: 34 C 35/21]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 448
GE 2024, 448
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 328
WuM 2024, 328

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34157 Dokument-Nr. 34157

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34157

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?