Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hannover, Urteil vom 17.08.2009
- 1 O 59/09 (falsch: 1 O 209/07) -
LG Hannover: Zu hohe Wellen vor Urlaubsinsel sind kein Reisemangel
Reiseveranstalter kann gutes Wetter nicht verbindlich zusichern
Auch wenn Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch sind, um baden und schnorcheln zu können, ist eine Reisepreisminderung nicht möglich. Ein natürliches Risiko von Meer und Wetter muss grundsätzlich von Reisenden hingenommen werden. Dies entschied das Landgericht Hannover.
Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 € zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Kläger den Reiseveranstalter TUI auf Rückzahlung von 25 % des Reisepreises, u.a. weil die
Kein Einfluss auf klimatische Bedingungen
Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle, führt das Urteil weiter aus. Der Reiseveranstalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig.
Hinweis: Dieses Urteil wird zumeist unter dem falschen Aktenzeichen 1 O 209/07 veröffentlicht. Das richtige Aktenzeichen lautet: 1 O 59/09.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2009
Quelle: ra-online, LG Hannover
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8315
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8315
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.