wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hannover, Urteil vom 22.12.2021
7 S 28/21 -

Keine Kürzung des Schadensersatzes wegen entgangener Urlaubsfreude wegen Corona-Pandemie

Corona-Beschränkungen mindern nicht Frustration über Stornierung der Reise

Storniert der Reiseveranstalter die Reise, so vermindert sich der Schadens­ersatz­anspruch der Reisenden wegen entgangener Urlaubsfreude nicht wegen der Corona-Pandemie. Denn die Corona-Beschränkungen vermindern die Frustration über die Reisestornierung nicht. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Reiseveranstalterin stornierte während der Corona-Pandemie vier Tage vor Reisebeginn eine Reise, weil der Flug nicht ausgelastet war. Zwei davon betroffene Reisende klagten daraufhin auf Zahlung von Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Das Amtsgericht gab der Klage zwar statt. Kürzte aber den Schadensersatz auf 20 % des Reisepreises mit der Begründung, dass das Maß der Frustration über die Absage der Reise in der Pandemiesituation nicht besonders hoch zu bewerten sei. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger Berufung ein.

Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50 % des Reisepreises

Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe gemäß § 651 n Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 50 % des Reisepreises zu. Die Schadensersatzhöhe sei im Hinblick auf die sehr kurzfristig vor Reisebeginn erfolgte Stornierung angemessen.

Keine Kürzung des Schadensersatzes wegen Corona-Pandemie

Der Schadensersatz sei nach Auffassung des Landgerichts nicht aufgrund der Pandemielage zu kürzen. Es sei nicht ersichtlich, dass die Frustration der Kläger über die Stornierung der Reise nur 4 Tage vor Reiseantritt dadurch gemindert wäre, dass es weltweit zu Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie kam.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2022
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2022, 128/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2022, Seite: 128
RRa 2022, 128

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31902 Dokument-Nr. 31902

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31902

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?