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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 07.03.2014
- 1 O 98/13 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz für Schäden durch Feuerwehreinsatz bei "Anscheinsgefahr"
Feuerwehr durfte aufgrund der Warnsignale des Feuermelders von vorhandenen Gefahren ausgehen
Hauseigentümer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn bei einem durch einen Fehlalarm eines Rauchmelders ausgelösten Feuerwehreinsatz beim Öffnen von Rollläden und Fenstern Schäden am Haus verursacht werden. Dies entschied das Landgericht Heidelberg.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eigentümer eines mit einem Hausanwesen bebauten Grundstücks in Eppelheim. In dem Haus befand sich ein Rauchmelder, der an einem Nachmittag im Sommer 2012 ein akustisches Alarmzeichen gab. Die Kläger befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Die herbeigerufene städtische
Kläger verlangen 1.600 Euro Schadensersatz
Die Kläger haben mit ihrer Klage gegen die Stadt als Träger der
Verhalten der Feuerwehr insgesamt rechtmäßig
Das Landgericht Heidelberg wies die Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme ab. Es habe eine so genannte "Anscheinsgefahr" vorgelegen. Tatsächlich habe zwar ein Fehlalarm vorgelegen und damit keine Gefahr bestanden, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2014
Quelle: Landgericht Heidelberg/ra-online
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Dokument-Nr. 18548
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