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Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.06.2010
- 3 S 19/10 III -
LG Heilbronn: "Deutsches Internet-Register" ist für Kunden wertlos - Keine Zahlungspflicht
Branchenbuchanbieter kann für Eintrag in Internet-Adressregister kein Geld verlangen
Das Landgericht Heilbronn hat die Klage des Branchenbuchanbieters "Deutsches Internet-Register" (DIR) abgewiesen, der für einen Unternehmenseintrag in sein Internet-Adressregister einen Jahresbeitrag von 958 Euro netto von einem Kunden verlangte. Das Gericht bescheinigte dem DIR arglistige Täuschung des Kunden.
Es hatte dem Unternehmen ein Formular mit dem Titel "Datenaktualisierung 2008" zugesandt. Gleich im ersten Absatz des Schreibens wurde auf die Kostenfreiheit der Dienste hingewiesen. Es folgte die Bitte um Aktualisierung von bereits erfassten und auf dem Formular vorgedruckten Daten des Unternehmens. Erst am Ende fand sich ein Kostenhinweis. Das Unternehmen, das das Formular ausgefüllt zurückschickte, sollte daraufhin pro Jahr 958 Euro netto für seine
Deutsches Internet-Register ist weitgehend unbekannt ...
Das Landgericht bescheinigte dem Branchenbuchanbieter im folgenden Prozess
... und ein Eintrag ist wertlos
Deshalb erwarte der Empfänger des Formulars auch nicht, dass bei Beantwortung des Schreibens Kosten anfallen. Jeder verständige Leser erkenne nach Lektüre des Schreibens sofort die Wertlosigkeit eines Eintrags im
Schaltung im DIR hat keinerlei Publikumswert
Die Geschäftspraxis des
DIR setzt auf das Massengeschäft
Auch das auffällige Missverhältnis zwischen der Leistung (dem Eintrag in das DIR) und der Gegenleistung (958 Euro netto pro Jahr) belege die Täuschungsabsicht des
Geschäftsmodell trägt sich über die Masse der potentiellen Kunden
Diese Preisgestaltung erklärten sich die Richter des Landgerichts schlicht damit, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Heilbronn (vt/we)
- Überraschende Zahlungspflicht: Gut versteckte Zahlungspflicht für Eintragung in ein Branchenbuch ist unwirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 04.10.2007
[Aktenzeichen: 264 C 13765/07]) - Eintrag in Internetbranchenverzeichnis: Preisangabe in AGB's darf nicht leicht überlesbar sein
(Amtsgericht München, Urteil vom 09.04.2008
[Aktenzeichen: 262 C 33810/07]) - LG Hamburg zu Branchenbuchabzocke: Eintragungsformular "Datenaktualisierung 2008" des DAD Deutscher Adressdienst erfüllt Straftatbestand des Betrugs
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.01.2011
[Aktenzeichen: 309 S 66/10])
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Dokument-Nr. 11917
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