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Landgericht Hildesheim, Urteil vom 11.04.2018
- 11 O 7/18 -
Versandhandel darf nach Zusendung nicht bestellter Ware nicht zur Zahlung oder Rücksendung auffordern
Aufforderung zur Bezahlung oder Rücksendung nicht bestellter gelieferter Waren stellt unlautere und unzumutbare Belästigung dar
Das Landgericht Hildesheim hat entschieden, dass die BTN Versandhandel GmbH Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern darf, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die BTN Versandhandel GmbH einem
Verbraucherzentrale rügt Verstoß gegen Gesetzes gegen unlautereren Wettbewerb
Nach Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen lag in diesem Vorgehen des Unternehmens ein Verstoß gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlautereren Wettbewerb (UWG). Danach ist die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder eine Aufforderung zur
Die Gegenseite erkannte die Ansprüche nun vor Gericht an.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverbrand/ra-online
- Versandhändler kann Abholung der Ware nach erklärtem Widerruf zwingend vorschreiben
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014
[Aktenzeichen: I-15 U 46/14]) - Rückgaberecht im Versandhandel: Käufer darf Versandware ausprobieren und vollen Kaufpreis zurückverlangen - selbst bei Wertverlust
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 337/09])
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Dokument-Nr. 25938
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