wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hildesheim, Urteil vom 14.01.2022
12 Ks 17 Js 12769/21 -

Tod eines Säuglings nach heftigem Schütteln ist als Totschlag strafbar

Vater hat Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf genommen

In dem Verfahren gegen einen 33-jährigen Mann, dem vorgeworfen wurde, seinem Sohn durch heftiges Schütteln so starke Verletzungen zugefügt zu haben, dass der Säugling verstarb, hat die Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Zur Begründung hat das Schwurgericht ausgeführt, dass sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und insbesondere den überzeugenden Ausführungen der medizinischen Sachverständigen ein Schütteltrauma eindeutig als Todesursache habe feststellen lassen. Die Kammer ging dabei nicht von einer vom Angeklagten gezielt begangenen Tötung des Säuglings aus, er habe aber bei der starken Gewalteinwirkung den Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf genommen.

Angeklagter war in einer Überforderungssituation

Die Ursache sah die Kammer in einer Überforderungssituation, in der der Angeklagte, als er am 25. März 2021 in Abwesenheit der Mutter allein mit dem Kind in der Wohnung in Hildesheim gewesen sei, den schreienden, zwölf Wochen alten Säugling für mehrere Sekunden sehr stark geschüttelt habe. Dass er dabei den Tod des Kindes in Kauf genommen habe, ergebe sich schon aus dem außerordentlich hohen Maß an Gewalteinwirkung, dass in der Beweisaufnahme aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen habe festgestellt werden können. Die massiven Hirnverletzungen hätten nicht einmal durch einen einzelnen wuchtigen Faustschlag ausgelöst werden können, sodass auch eine versehentlich unsanfte Behandlung als Auslöser nicht in Betracht kam.

Gericht hörte acht medizinische Sachverständige zur Aufklärung der Todesumstände des Säuglings an

Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf in Abrede genommen. Die Kammer sah diesen nach der umfangreichen Beweisaufnahme jedoch als erwiesen an. In dem Verfahren mit neun Hauptverhandlungsterminen waren allein acht medizinische Sachverständige zur Aufklärung der Todesumstände des Säuglings gehört und zudem weitere Zeugen, darunter auch die behandelnden Ärzte, vernommen worden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte die so auch ausgeurteilte Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragt. Die Verteidigung beantragte aufgrund fortbestehender Zweifel einen Freispruch.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2022
Quelle: Landgericht Hildesheim, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baby | Säugling | Totschlag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31294 Dokument-Nr. 31294

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31294

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?