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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2015
- 11 S 118/14 -
Bevollmächtigter darf neben zu vertretenen Wohnungseigentümer nicht an Eigentümerversammlung teilnehmen
Verstoß gegen Gebot der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung
Lässt sich ein Wohnungseigentümer bei einer Eigentümerversammlung von einem Bevollmächtigten vertreten, so darf er selbst nicht an der Versammlung teilnehmen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung gemäß § 23 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) vor. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ sich ein
Unwirksamkeit der Beschlüsse aufgrund Verstoßes gegen Gebot der Nichtöffentlichkeit
Das Landgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Beklagten zurück. Die in der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse seien unwirksam, da sie aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der
Unzulässige gleichzeitige Anwesenheit von Wohnungseigentümer und seinem Bevollmächtigten
Grundsätzlich dürfe sich zwar ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2018
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Tauberbischofsheim, Urteil vom 19.09.2014
[Aktenzeichen: 1 C 83/14]
- Durch Teilungserklärung kann Vertretungsbefugnis eines Sondereigentumsverwalters ausgeschlossen sein
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.11.2022
[Aktenzeichen: 2-13 S 54/22]) - Durch Teilungserklärung kann Vertretungsbefugnis eines Sondereigentumsverwalters ausgeschlossen sein
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.11.2022
[Aktenzeichen: 2-13 S 54/22])
Jahrgang: 2016, Seite: 1251 NJW 2016, 1251 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 208 NJW-RR 2016, 208 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2016, Seite: 104 NZM 2016, 104
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Dokument-Nr. 25560
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