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Landgericht Kiel, Urteil vom 19.07.2013
- 13 O 60/12 -
Totalschaden eines Gebrauchtwagens: Versicherung muss nicht Mietwagenkosten für die Dauer der Lieferfrist für einen Neuwagen zahlen
Zahlungspflicht besteht nur für die Dauer der Beschaffung eines Gebrauchtwagens
Erleidet ein Gebrauchtwagen durch einen Verkehrsunfall einen Totalschaden, kann sich der Geschädigte zwar einen Neuwagen bestellen, die Versicherung ist aber nicht verpflichtet dem Geschädigten über die Dauer der Lieferfrist einen Mietwagen zu bezahlen. Eine solche Zahlungspflicht besteht nur für die Dauer der Beschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens. Dies hat das Landgericht Kiel entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Verkehrsunfalls im November 2011 erlitt ein
Kein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten bis zur Lieferung des Neuwagens
Das Landgericht Kiel entschied gegen den Geschädigten. Er habe nicht Ersatz der
Beschaffungszeit für Gebrauchtwagen bezifferte Gericht mit 16 Tagen
Zwar erkannte das Landgericht das Recht des Geschädigten an, sich anstatt für den Kauf eines Gebrauchtwagens für die Anschaffung eines Neuwagens zu entscheiden. Dies habe jedoch nicht bedeutet, dass die Versicherung verpflichtet war, für die dadurch ergebende längere Lieferzeit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2013
Quelle: Landgericht Kiel, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16899
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