wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Kleve, Urteil vom 27.04.2007
5 S 48/06 -

Körnerkissen gehören nicht in die Mikrowelle

Hausratversicherung haftet nicht für grob fahrlässiges Handeln

Wer die Gebrauchsanleitung für sein Mikrowellengerät nicht beachtet und entgegen der ausdrücklichen Warnung ein Körnerkissen in der Mikrowelle aufheizt, muss den daraus entstehenden Schaden selbst tragen. Das hat das Landgericht Kleve entschieden.

Die Ehefrau des im Kreis Kleve wohnhaften Versicherungsnehmers hatte ein mit Körnern gefülltes Säckchen in ihrem Mikrowellengerät erhitzt. Plötzlich fing das Kornsäckchen Feuer, und das Mikrowellengerät wurde vollständig zerstört. Der Hausratversicherer weigerte sich, den Schaden (750,17 €) zu übernehmen. Er argumentierte unter anderem, dass die Ehefrau grob fahrlässig gehandelt habe, weil sie einen Warnhinweis in der Gebrauchsanleitung nicht beachtet habe.

Die Klage des Versicherungsnehmers wies das Landgericht Kleve in letzter Instanz ab. In der Gebrauchsanweisung sei nämlich ausdrücklich davor gewarnt worden, Kissen, die mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllt seien, im Mikrowellengerät zu erwärmen, weil Brandgefahr bestehe. Wer einen derart klaren Hinweis missachte, verhalte sich grob fahrlässig, so dass der Hausratversicherer von der Leistung frei werde (§ 61 Versicherungsvertragsgesetz). Dies gelte unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer die Gebrauchsanweisung überhaupt gelesen habe. Gerade wenn ein technisches Gerät nicht zu seiner ursprünglichen Bestimmung, sondern zu anderen Zwecken benutzt werde, müsse die Gebrauchsanweisung unbedingt studiert werden. Dass der Kläger den Hinweis in der über fünfseitigen Gebrauchsanweisung überlesen habe, ließ das Gericht nicht als Entschuldigung gelten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2007
Quelle: ra-online, LG Kleve (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2008, Seite: 917
VersR 2008, 917

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4296 Dokument-Nr. 4296

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4296

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?