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Landgericht Koblenz, Beschluss vom 18.06.2020
- 6 S 258/19 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld für Verletzungen bei unbekanntem Kistenwerfer
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Veranstalter
Haftet eine im Rahmen eines Firmenlaufs für die Beleuchtung zuständige Firma für Verletzungen durch eine ihr gehörige, von einem Denkmal dem Kläger auf den Kopf fallende PVC-Box auf Schmerzensgeld? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Koblenz beschäftigt und die Klage abgewiesen. Es gibt keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch die beklagte Firma oder dessen Geschäftsführer, die nachgewiesen werden, konnte
Im hier vorliegenden Sachverhalt befand sich der Kläger anlässlich eines Firmenlaufs auf einer Bierbank unterhalb eines Denkmals als von dort eine
Geschädigter verklagt Firma auf Zahlung von Schmerzensgeld
Bei der
Verletzungshandlung durch Beklagten ausgeschlossen
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil keine Verletzung einer
Beklagter war nicht verpflichtet Sicherungen gegen unbefugten Zugriff vorzunehmen
Eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht erfordert keinen Verschluss in ein Transportfahrzeug
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2020
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28961
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