wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Koblenz, Urteil vom 02.12.1986
6 S 276/86 -

Vermieter einer Bundesmietwohnung kann nach Tod des Mieters eintretenden Familienangehörigen aufgrund fehlender Wohnberechtigung kündigen

Öffentliches Interesse an Freihaltung rechtfertigt Kündigung

Der Vermieter einer Bundesmietwohnung kann den nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintretenden Familienangehörigen gemäß § 563 Abs. 4 BGB kündigen, wenn dieser kein Bundesbediensteter ist und ihm somit die Wohnberechtigung fehlt. Allein das öffentliche Interesse an der Freihaltung der Wohnung für Bundesbedienstete rechtfertigt die Kündigung. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieterin einer Bundesmietwohnung im Jahr 1984 verstarb, wollte die Tochter in das Mietverhältnis eintreten. Diese lebte mit ihrer Mutter bis zu deren Tod zusammen in der Wohnung. Eine Bundesmietwohnung dient ausschließlich der Deckung des Wohnraumbedarfs von Bundesbediensteten. Da die Tochter der verstorbenen Mieterin keine Bundebedienstete war, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Die Tochter akzeptierte dies jedoch nicht, so dass die Vermieterin schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhob.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Bundesmietwohnung

Das Landgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die Kündigung habe das Mietverhältnis beendet.

Recht zur Kündigung aufgrund fehlender Wohnberechtigung

Auch wenn die Tochter der verstorbenen Mieterin möglicherweise in das Mietverhältnis eingetreten sei, so das Landgericht, habe die Vermieterin das Mietverhältnis gemäß § 564 b BGB (neu: § 564 Abs. 4 BGB) kündigen dürfen. Bei Zwecken der Wohnungsfürsorge dienendem Wohnraum der öffentlichen Hand begründen Veränderungen auf der Mieterseite, die eine zweckwidrige Fehlbelegung des Wohnraums zur Folge haben, ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses. So habe der Fall hier gelegen. Denn weder die Tochter der verstorbenen Mieterin noch ihr Ehemann seien Bundesbedienstete.

Öffentliches Interesse an Freihaltung rechtfertigt Kündigung

Für die Kündigung sei es nach Auffassung des Landgerichts nicht erforderlich, dass konkret ein anders nicht zu deckender Bedarf eines berechtigten Bundesbediensteten bestehe. Entscheidend und allein ausreichend sei das öffentliche Interesse an der Freihaltung der fehlbelegten Wohnung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2018
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (zt/WuM 1987, 201/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1987, Seite: 201
WuM 1987, 201

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25930 Dokument-Nr. 25930

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?