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Landgericht Köln, Urteil vom 12.01.1984
- 1 S 171/83 -
Ordentliche Kündigung eines Mieters wegen Verspritzens von Fischpökelbrühe im Treppenhaus zulässig
Schuldhafte und erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten
Verspritzt ein Mieter im Treppenhaus eine übelriechende Fischpökelbrühe, so verletzt er dadurch schuldhaft und erheblich seine vertraglichen Verpflichtungen. Ihm kann daher ordentlich gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verspritzten unter anderem am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag im Jahr 1981 die übelriechende
Ordentliche Kündigung war wirksam
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1984, 55/rb)
Jahrgang: 1984, Seite: 55 WuM 1984, 55
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Dokument-Nr. 16672
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