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Landgericht Köln, Urteil vom 05.09.2002
- 1 S 60/02 -
Mieter muss kein Baulärmprotokoll anfertigen
Insbesondere bei monatelangen Bauarbeiten kein Baulärmprotokoll notwendig
Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet zur Darlegung eines Mietmangels wegen Bauarbeiten ein Baulärmprotokoll anzufertigen. Dies gilt erst recht bei Baumaßnahmen, die über Monate andauern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung zur Darlegung eines Mietmangels wegen
Keine Pflicht zur Erstellung eines Mängelprotokolls
Das Landgericht Köln hielt die Erstellung eines Mängelprotokolls bei Bautätigkeiten in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2004, 234/rb)
Jahrgang: 2004, Seite: 234 WuM 2004, 234
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Dokument-Nr. 16834
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