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Landgericht Köln, Urteil vom 12.10.2018
- 110 KLs 9/17 -
Prozess um Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Eine Bewährungsstrafe und drei Freisprüche
Einsturz des Stadtarchivgebäudes hätte bei korrekter Ausübung der Bauüberwachungspflichten verhindert werden können
Das Landgericht Köln im Verfahren um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 einen der Angeklagten, der mit der örtlichen Bauüberwachung betraut war, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
Das Landgericht Köln sah es nach 48 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass der Einsturz des Stadtarchivgebäudes eindeutig und zweifelsfrei auf einen gravierenden Fehler bei der Herstellung der Schlitzwand für das Gleiswechselbauwerk Waidmarkt zurückzuführen sei; andere Einsturzursachen seien sicher ausgeschlossen. Der verurteilte Angeklagte hat es zur Überzeugung des Gerichts unterlassen, die - wegen der Probleme bei der Herstellung der Lamelle erhöhten - Überwachungspflichten zu erfüllen. Das Gericht hob hervor, dass der Einsturz des Stadtarchivs hätte verhindert werden können, wenn der Angeklagte die ihm obliegenden Bauüberwachungspflichten nach den Regeln der Baukunst ausgeübt hätte.
Leiterin der Bauüberwachung freigesprochen
Die drei anderen Angeklagten sprach das Gericht frei. Bei der Leiterin der
Örtliche Bauleiter ebenfalls freigesprochen
Die beiden örtlichen Bauleiter sprach das Gericht ebenfalls frei. Das Gericht geht zwar insoweit von einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2018
Quelle: Landgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 26548
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