Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Köln, Urteil vom 30.10.2013
- 26 O 211/13 u.a. -
Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich durch die Deutsche Telekom unzulässig
Reduzierung des Übertragungsvolumens stellt unangemessene Benachteiligung der Kunden dar
Die Deutsche Telekom darf beim Abschluss von Verträgen über Internet-Flatrates im Festnetzbereich nicht vorsehen, dass die Surfgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Übertragungsvolumens reduziert wird. Dies entschied das Landgericht Köln und erklärte die viel diskutierte Vertragsklausel für unzulässig. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 kbit/s als auch diejenige auf 2 MBit/s.
Das Landgericht Köln hält die Klausel in Übereinstimmung mit der klagenden Verbraucherzentrale NRW für eine
Durchschnittskunde rechnet bei "Flatrate" nicht mit Einschränkungen bei der Surfgeschwindigkeit
Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Durchschnittskunde jedenfalls bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört, weil etwa im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hoher Übertragungsgeschwindigkeit weniger als 10 % der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stünden.
Drosselung betrifft nicht nur "Power User"
In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2013
Quelle: Landgericht Köln/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 38 CR 2014, 38 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 277 ITRB 2013, 277 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 137 MMR 2014, 137
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17089
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17089
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.