wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Beschluss vom 05.12.2011
28 O 998/11 -

Recht am eigenen Bild: Kamerateams dürfen Personen nicht gegen deren Willen filmen

Ungewollt gefilmte Person kann im Nachhinein Unterlassung der Veröffentlichung der Filmaufnahmen verlangen

Das Landgericht Köln erließ gegen zwei Unternehmen eine einstweilige Verfügung, weil sie eine Frau gegen ihren erklärten Willen gefilmt hatten und diese Aufnahmen später im Fernsehen und im Internet veröffentlichten. Die Frau war in einem Kölner Park mit ihrem unangeleinten Hund spazieren gegangen und wurde diesbezüglich von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zur Rede gestellt. Dabei wurde die Frau gegen ihren Willen gefilmt.

Die Frau war mit ihrem Bekannten und deren Hunden, die nicht angeleint waren, in einem Kölner Park spazieren gegangen. Überfallartig trafen sie auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die von einem Kamerateam eskortiert wurden. Bei eingeschalteter Kamera sollte die Kölnerin dazu Auskunft geben, warum sie ihren jungen Vierbeiner entgegen den Vorschriften frei herumlaufen lasse. Die Frau hatte den Kameramann im Beisein von Zeugen umgehend wissen lassen, dass sie keine Aufnahmen wünscht und er sein Arbeitsgerät bitte ausschalten sollte. Diesem Verbot wurde zunächst Folge geleistet.

Diskussion mit den Ordnungshütern wurde gefilmt

Der Bekannte der Frau begann dann eine Diskussion mit den Ordnungshütern, in deren Verlauf die Kölnerin sich einmischte. Sie tat kund, es sollten aus ihrer Sicht besser solche Personen gejagt werden, die kaputte Flaschen und Müll im Park liegen lassen. Während dieses Gesprächsabschnitts war die Kamera wieder eingeschaltet und die Kölnerin gefilmt worden – ohne dass sie es bemerkte. Später musste sie feststellen, dass sie sowohl in einem Fernsehbeitrag als auch in einem übers Internet verbreiteten Video öffentlich als „Ordnungswidrigkeiten-Sünderin“ an den Pranger gestellt wurde.

Das wollte die Frau nicht hinnehmen. Sie habe das Kamerateam von Anfang davon in Kenntnis gesetzt, dass sie keine Aufnahmen wünscht. Einen Grund, das Verbot im Minutentakt zu wiederholen, habe nicht bestanden. Sie hätte sich auch erst gar nicht an der Debatte zwischen ihrem Bekannten und den Ordnungshütern beteiligt, wenn ihr bewusst gewesen sei, dass sie trotz anfänglichen Verbots gefilmt worden wäre.

Frau sieht sich als Person öffentlich vorgeführt

Die Kölnerin machte auch geltend, sie könne es sich als im medizinischen Bereich tätige Freiberuflerin nicht gefallen lassen, dass sie öffentlich als Person vorgeführt wird, die sich nicht an gesetzliche Vorschriften hält; schließlich sei sie ja auch bereit gewesen, umgehend das von ihr verlangte Bußgeld zu zahlen. Die zur Rede stehenden Aufnahmen könnten das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und Patienten, die von der Angelegenheit wüssten, erschüttern – zumal sie im beruflichen Bereich mehrfach auf den Filmbeitrag angesprochen worden sei.

Filmaufnahmen dürfen nicht weiter verbreitet werden

Die Richter gaben der Frau Recht und erließen die einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff., 916 ff. ZPO, §§ 823, 1004 BGB. Wegen Dringlichkeit erging die Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung (§ 937 ZPO). Wenn die Filmaufnahmen weiterhin veröffentlicht werden, droht den Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2011
Quelle: ra-online, BERGER LLP, Landgericht Köln

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Persönlichkeitsrecht | Presserecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Filmaufnahmen | Recht am eigenen Bild

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12811 Dokument-Nr. 12811

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12811

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?