Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Konstanz, Urteil vom 20.12.2012
- 61 S 21/12 A -
Dreimaliges tägliches Lüften zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung ist ausreichend
Weitergehende Verpflichtungen sind dem Mieter nicht zuzumuten
Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet bis zu fünfmal täglich die Wohnung zu lüften, um eine Schimmelbildung zu verhindern. Dem Mieter ist insofern nur ein dreimaliges tägliches Lüften zuzumuten. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die
Amtsgericht Donaueschingen wies Klage ab
Das Amtsgericht Donaueschingen wies die Klage ab, da den Mietern ein
Landgericht Konstanz bestätigte Urteil des Amtsgerichts
Das Urteil des Amtsgerichts wurde vom Landgericht Konstanz bestätigt. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Mietsache mangelbehaftet war und die
Fünfmaliges Lüften unzumutbar
Dabei sei es nicht darauf angekommen, so das Landgericht weiter, ob Feuchtigkeitsschäden überhaupt durch ein entsprechendes Wohnverhalten verhindert werden können. Vielmehr sei darauf abzustellen, ob den Mietern im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs ein derartiges Wohnverhalten überhaupt zumutbar sei. Der Mangel der Wohnung habe hier also darin gelegen, dass eine Schimmelbildung durch übliches Wohnverhalten nicht mehr vermeidbar war. Eine unzureichende Beheizung oder Belüftung der Wohnung durch die
Zu stellende Anforderungen an Heizungs- und Lüftungsverhalten
Nach Ansicht des Landgerichts müsse ein
Zudem dürfe nach Ansicht des Gerichts eine tägliche Lüftung von höchstens dreimal gefordert werden. So habe zum Beispiel das Amtsgericht Mitte einen Mangel der Mietsache bejaht, wenn der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2013
Quelle: Landgericht Konstanz, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 22.02.2012
[Aktenzeichen: 31 C 164/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 240 IMR 2013, 240 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 289 MietRB 2013, 289 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 647 NJW-RR 2013, 647 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 506 NZM 2013, 506
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15931
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15931
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.