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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lüftungsverhalten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.10.2015
- 20 C 234/13 -
Sechs- bis achtmal Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmelbildung für Wohnungsmieter unzumutbar
Lüftungspflicht beschränkt sich auf lediglich dreimal tägliches Stoßlüften
Muss ein Wohnungsmieter sechs- bis achtmal am Tag stoßlüften, um eine Schimmelbildung zu vermeiden, so widerspricht dies dem üblichen Mietgebrauch. Zumutbar ist lediglich ein dreimaliges Stoßlüften pro Tag. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof-Kreuzberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Mieter im März 2012 über Schimmel in seiner Wohnung. Er verlangte von der Vermieterin die Beseitigung des Mangels. Zudem beanspruchte er eine Mietminderung. Die Vermieterin vertrat die Meinung, dass der Mieter unzureichend gelüftet habe und weigerte sich daher den Schimmel zu beseitigen oder ein Minderungsrecht anzuerkennen. Nach Ausführungen eines Sachverständigen sei baubedingt ein sechs- bis achtmaliges Stoßlüften pro Tag erforderlich gewesen, um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gotha, Urteil vom 24.03.2003
- 2 C 116/02 -
Schimmelpilzbildung nach Fenstermodernisierung rechtfertigt Mietminderung von 10 %
Aufklärungspflicht des Vermieters zum Lüftungsverhalten
Kommt es nach dem Einbau von neuen Fenstern zu einer Schimmelpilzbildung rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Mieter nach dem Fenstereinbau über das Lüftungsverhalten aufzuklären. Dies hat das Amtsgericht Gotha entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da es nach dem Einbau der neuen, dichtschließenden Fenster zu einer Schimmelpilzbildung kam. Die Vermieterin hielt eine unzureichende Lüftung durch die Mieter für die Ursache der Feuchtigkeit und erkannte daher das Minderungsrecht nicht an. Der Fall landete schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Elmshorn, Urteil vom 25.01.2013
- 51 C 180/12 -
Vermieter darf keinen Gartenzaun im Treppenhaus installieren
Streit über Lüftung des Hausflurs begründet nicht Installation eines Zauns
Besteht zwischen den Mietvertragsparteien Streit über die Häufigkeit und Länge der Lüftung des Treppenhauses, darf der Vermieter diesen Streit nicht durch die Installation eines Gartenzauns im Hausflur beenden. Dies hat das Amtsgericht Elmshorn entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bestand im Jahr 2012 zwischen einem Mieter und seinem Nachbarn sowie seinem Vermieter Streit über das richtige Lüften des Treppenhauses. Während der Mieter der Meinung war, der Hausflur dürfe nur kurz gelüftet werden, da sonst seine Wohnung auskühle, vertraten der Nachbar und der Vermieter die Ansicht, es sei mehrere Stunden täglich zu lüften. Aufgrund der... Lesen Sie mehr
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