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Landgericht Krefeld, Urteil vom 19.07.2017
- 7 O 147/16 -
VW-Abgasskandal: Kein Rückgaberecht des Käufers für Fahrzeug gegen Vertragshändler
Schadensersatzansprüche gegen Hersteller jedoch bejaht
Das Landgericht Krefeld hat entschieden, dass ein wegen der Abgasmanipulationssoftware mangelhaftes Fahrzeug nicht durch gesetzlichen Nachlieferungsanspruch gegen ein Modell der neuen Baureihe ersetzt werden kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein vom Abgasskandal betroffener Diesel-Käufer hatte den VW Konzern, dessen Tochter, die Audi AG und den Vertragshändler, bei dem er 2012 einen Audi Q5 TDI im Wert von ca. 54.000 Euro erworben hatte, auf Schadensersatz verklagt. Zudem hat er den Kaufvertrag wegen arglistiger
VW bestreitet Täuschung und beruft sich auf Verjährung
Ein Schaden sei dem Käufer dadurch entstanden, dass er das Modell nicht gekauft hätte, wenn er von der
Auf Betrug durch Softwaremanipulation basierender Schaden muss ersetzt werden
In diesem Punkt musste das Landgericht Krefeld dem Konzern zustimmen. Und auch die arglistige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Diesel-Abgasskandal: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlungen des Herstellers
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2017
[Aktenzeichen: 1 U 302/17]) - VW-Abgasskandal: Käufer eines Seat mit manipuliertem VW-Dieselmotor kann Kaufvertrag rückabwickeln
(Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016
[Aktenzeichen: 23 O 23033/15])
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Dokument-Nr. 24923
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