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Landgericht Leipzig, Beschluss vom 02.12.2011
- 5 O 3533/11 -
Sternchenhinweis genügt nicht für Rücknahme von plakativen Leistungsversprechen
Preiswerbung für Telefonanschluss irreführend
Per einstweiliger Verfügung wurde dem Telekommunikationsunternehmen PrimaCom untersagt, blickfangmäßig mit einem Preis für einen Telefonanschluss zu werben, wenn das beworbene Produkt nicht über die gesamte Vertragsdauer zu diesem Preis von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig hervor.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat die
Ab 4. Monat Grundpreiserhöhung von 10 Euro pro Monat
Der in der Werbung angegebene monatliche Grundpreis von 15 Euro war blickfangmäßig hervorgehoben. Erst am Ende der Seite wurde in einem in kleiner Schriftart gehaltenen
Landgericht Leipzig untersagt Werbung von PrimaCom per einstweiliger Verfügung
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Leipzig dem Telekommunikationsunternehmen per einstweiliger Verfügung untersagt, blickfangmäßig mit einem Preis für einen
Kein Einzelfall: Unterlassungserklärung auch für Kabel Deutschland
Der oben beschriebene Fall stellt keinen Einzelfall dar. Im Telekommunikationsbereich kommt es wiederholt zu Beschwerden, die eine irreführende Blickfangwerbung zum Thema haben. In dem aktuellsten Fall gab Kabel Deutschland gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung wegen einer irreführenden Großflächenwerbung ab. Das Unternehmen hatte im Rahmen einer Werbekampagne für Hochgeschwindigkeitsinternet mit der grafischen Verknüpfung einer Preisangabe und einer Übertragungsgeschwindigkeit geworben. In einem rot unterlegten Kreis wurde für das
Auch hier gilt, dass ein vollmundiges und plakatives
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2012
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
- Zu "Sternchenhinweisen" bei Blickfang-Texten in der Werbung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.03.2009
[Aktenzeichen: 11 U 2/09 (Kart)]) - OLG Hamm: Irreführende "Festpreis"-Stromtarif Werbung unzulässig
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2011
[Aktenzeichen: I-4 U 58/11]) - Keine Richtigstellung einer falschen Blickfangwerbung durch Fußnote bei eindeutiger und leicht zu vermeidender Unrichtigkeit
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2022
[Aktenzeichen: 3 U 747/22])
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Dokument-Nr. 12883
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