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Landgericht Lübeck, Urteil vom 27.02.2024
- 15 O 149/22 -
Kein Schadensersatz nach Sturz auf Strandpromenade
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Wer im Bereich einer Baustelle unterwegs ist, muss auf dem Weg vermehrt mit Unebenheiten rechnen. Das Landgericht Lübeck hat einen Schadensersatz nach einem vermeintlichen Sturz abgelehnt.
Auf einer Strandpromenade befindet sich eine Baustelle. Die Stadt richtet einen provisorischen
Die Rechtslage
Eine Ersatzpflicht besteht, wenn eine sogenannte
Mit leichten Unebenheiten muss gerechnet werden
Das Gericht hat Zeugen zum Zustand des Fußweges befragt und entschieden: eine Ersatzpflicht bestehe nicht. Es seien keine Verkehrssicherungspflichten verletzt worden. Der Baustellenbereich sei gut sichtbar gewesen. Die Frau habe nicht darauf vertrauen dürfen, dort ungestört entlanggehen zu können, sondern mit leichten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34212
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