wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unebenheiten“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2015
- 1 U 31/15 -

Sturz auf Gehweg aufgrund Unebenheit: Nächtliches Joggen auf Gehweg erfordert erhöhte Sorgfalt

Außerachtlassen der Sorgfalt führt zum Ausschluss von Schadens­ersatz­ansprüchen

Stürzt ein nächtlicher Jogger aufgrund einer großflächigen, aber trotz der Dunkelheit gut erkennbaren Unebenheit auf dem Gehweg, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. Insofern ist zu beachten, dass das nächtliche Joggen auf einen Gehweg eine erhöhte Sorgfalt und Achtsamkeit erfordert. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt joggte eine Frau an einem Tag im November 2013 gegen 18 Uhr auf einem Gehweg. Aufgrund eines Versehens war ein Teil des Gehwegs nach erfolgten Bauarbeiten immer noch großflächig mit Splitt aufgefüllt, wodurch es zu Unebenheiten auf dem Gehweg kam. Die Joggerin erkannte die Unebenheit nicht und stürzte. Wegen der erlittenen Verletzungen klagte sie gegen die Eigentümerin des Gehwegstücks auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.06.2011
- 5 U 196/11 -

Mit Unebenheiten im Boden und angreifenden Schwänen muss auf einer Uferpromenade gerechnet werden

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde

Mit Vertiefungen auf einer Uferpromenade muss gerechnet werden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, so haftet die Gemeinde nicht wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2008 stürzte gegen 21 Uhr ein Jogger auf einer Uferpromenade aufgrund einer Vertiefung in der Asphaltdecke. Dabei zog er sich eine Handverletzung zu. Der Jogger behauptete, zu dem Sturz sei es gekommen, weil er einem attackierenden Schwan ausweichen wollte. Er verlangte daher Schadenersatz von der Gemeinde. Das Landgericht Trier... Lesen Sie mehr