Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 01.06.2017
- 11 O 53/16 -
Health-Claims-Verordnung: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel zur Gewichtsreduktion unzulässig
Webeaussagen mit gesundheitsbezogene Angaben müssen wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für Verbraucher hilfreich sein
Das Landgericht Lüneburg hat eine Werbung für ein Lebensmittel zur Gewichtsreduktion für unzulässig erklärt, da die bei dem Produkt in nicht zulässiger Weise mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung geworben wird.
Die Beklagte im vorliegenden Prozess bringt das Produkt "... Vitalkost" in den Verkehr. Hierbei handelt es sich um ein Produkt zur Zubereitung einer Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Dieses Produkt wird mit insgesamt zwölf Werbeaussagen beworben, u.a. "Es optimiert die Regeneration.", "Es vermindert Muskelstress" und "Es ... steigert die körperliche Fitness".
Werbeaussage werden Anforderungen der Health-Claims-Verordnung nicht gerecht
Das Landgericht Lüneburg urteilte, dass die Werbeaussagen unzulässig seien. Bei den Aussagen handelt es sich um
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Gesundheitsbezogene Werbung auf "Alete Milch minis" unzulässig
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2016
[Aktenzeichen: 2-06 O 337/15]) - Dextro Energy scheitert mit Zulassung gesundheitsbezogener Angaben zu Glucose
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.06.2017
[Aktenzeichen: C-296/16 P])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25623
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25623
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.