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Landgericht Mainz, Urteil vom 14.04.2014
4 O 201/13 -

Omega-3-Kapseln dürfen nicht speziell für Kinder mit Konzentrations- und Recht­schreib­schwächen angepriesen werden

Werbung gegen verstößt die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union

Der Hersteller eines Nahrungs­ergänzungs­mittels darf nicht damit werben, die im Produkt enthaltenen Omega-3-Fettsäuren förderten die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit von Kindern. Dies entschied das Landgericht Mainz nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Forum Vita GmbH & Co. KG auf ihrer Internetseite das Präparat "Omega iQ Junior" speziell für Kinder mit Konzentrations- und Rechtschreibschwächen angepriesen und Eltern "in vielen Fällen fast schon sensationelle Ergebnisse" versprochen. Die in den Kapseln enthaltenen Omega-3-Fettsäuren könnten die Leistungsfähigkeit von Kindern deutlich steigern, hieß es. Nach bisherigen Kundenerfahrungen zeige sich in den allermeisten Fällen schon innerhalb weniger Wochen eine deutliche Verbesserung des Lernverhaltens und der Konzentrationsfähigkeit.

Health-Claims-Verordnung stellt an Gesundheitswerbung für Kinderprodukte besonders hohe Anforderungen

Die Richter des Landgerichts Mainz entschieden auf Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen, dass die Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Diese soll Verbraucher vor nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung schützen, die irreführend oder wissenschaftlich nicht bewiesen sind. An Gesundheitswerbung für Kinderprodukte stellt die Verordnung besonders hohe Anforderungen: Aussagen über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern sind nur möglich, wenn sie in der Verordnung ausdrücklich zugelassen sind.

Produkt darf nicht mehr unter dem Namen "Omega iQ Junior" angeboten werden

Für die Werbeaussagen von Forum Vita gab es eine solche Zulassung nicht. Im Gegenteil: Die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bereits ähnliche Aussagen zu den Wirkungen von Omega-3-Fettsäuren abgelehnt. Die Richter untersagten deshalb insgesamt sechs Werbeaussagen. Die Firma darf das Produkt außerdem nicht mehr unter dem Namen „Omega iQ Junior“ anbieten. Der Name könne nur so verstanden werden, dass die Inhaltsstoffe in irgendeiner Weise positiv auf den Intelligenzquotienten von Kindern wirken. Auch für diese Behauptung fehle die nötige Zulassung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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Dokument-Nr.: 18737 Dokument-Nr. 18737

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