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Landgericht Marburg, Urteil vom 06.10.1993
- 5 S 51/93 -
Fahrzeugschaden aufgrund wegrollenden Einkaufswagen: Privathaftpflichtversicherung muss für Schaden aufkommen
Gefahr des Fahrzeuggebrauchs begründete nicht Fahrzeugschaden
Wird ein Fahrzeug auf einem Parkplatz durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt, so muss dafür die Privathaftpflichtversicherung einstehen. Da der Fahrzeugschaden nicht auf der Gefährlichkeit des Fahrzeuggebrauchs beruht, besteht keine Leistungspflicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Marburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein Supermarktkunde im Februar 1991 die Getränkekisten aus dem
Anspruch auf Versicherungsschutz bestand
Das Landgericht Marburg entschied zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Dieser habe Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber seiner
Kein Schaden durch Fahrzeuggebrauch
Nach Auffassung des Landgerichts sei der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs des Versicherungsnehmers entstanden. Denn durch den Fahrzeuggebrauch wird nur dann ein Schaden verursacht, wenn die Gefahr vom Fahrzeug selbst ausgeht. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Vielmehr sei der Schaden durch die Gefahr des mit Rollen und ohne Feststellvorrichtungen versehenen Einkaufswagens ausgegangen.
Verladen von Einkäufen keine typische Fahrerhandlung
Zudem stelle das Verladen von Einkäufen keine typische Fahrerhandlung dar, so das Landgericht. Vielmehr sei dies eine Handlung, die durch jeden anderen Verkehrsteilnehmer, wie etwa der Beifahrer oder der Radfahrer, vorgenommen werden kann. Ein Bezug zum Fahrzeug habe daher nicht bestanden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2014
Quelle: Landgericht Marbrug, ra-online (zt/NJW-RR 1994, 221/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 221 NJW-RR 1994, 221 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1994, Seite: 169 zfs 1994, 169
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Dokument-Nr. 18004
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