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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Benzinklausel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.08.2017
- 20 U 30/17 -
Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privathaftpflichtversicherung umfasst
Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Wird ein Fahrzeug durch eine beim Aussteigen explodierende Bauschaumfalsche beschädigt, ist der Schaden nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Die sogenannte Benzinklausel greift nicht. Daher muss eine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Firmenwagen beschädigt, als ein Mitarbeiter der Firma beim Aussteigen eine Bauschaumflasche fallen ließ und diese im Anschluss daran explodierte. Da der Mitarbeiter für den Schaden aufkommen musste, beanspruchte er seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verweigerte aber eine Leistungspflicht. Sie verwies nämlich auf eine Versicherungsklausel, wonach kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrzeugschaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden ist. Nach Ansicht der Versicherung war dies hier der Fall. Der Versicherungsnehmer sah dies anders und erhob Klage. Das Landgericht Hagen gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.06.2015
- 20 U 80/15 -
Während Kfz-Reparatur durch selbst entzündetes Benzin entstandene Brandschäden sind nicht von Privat-Haftpflichtversicherung umfasst
Kein Versicherungsschutz durch Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Fahrzeuggebrauch
Entzündet sich während einer Kfz-Reparatur Benzin von selbst und kommt es nachfolgend zu Brandschäden, so haftet dafür nicht die Privat-Haftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz, da Schäden, die durch den Fahrzeuggebrauch verursacht werden, nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 nahm ein Fahrzeughalter an seinem Pkw in einer Lagerhalle Reparaturarbeiten vor. Dabei ließ er restliches Benzin aus dem Tank ab, was sich selbst entzündete. Dadurch geriet nicht nur die Lagerhalle in Brand, sondern auch ein auf dem Nachbargrundstück stehendes Gebäude. Zudem brannten sämtliche ebenfalls in der Lagerhalle... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 08.10.2015
- 29 C 905/15 -
"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflicht bei Schäden aufgrund Schiebens eines nicht fahrbereiten Pkw
Schäden sind beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Kommt es beim Schieben eines nicht fahrbereiten Pkw im öffentlichen Straßenraum zu einem Schadensfall, so besteht aufgrund einer "Benzinklausel" kein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden bei dem Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wollte ein Mann seinen Pkw aus seiner Einfahrt auf die gegenüberliegende Straßenseite schieben. Das Fahrzeug, welches nicht mehr über einen Motor verfügte und weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen war, sollte von einem Schrotthändler abgeholt werden. Bei dem Schieben des Pkw wurde ein parkendes Fahrzeug beschädigt,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014
- 9 S 460/13 -
Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels
Keine Verwirklichung des Gebrauchsrisikos des Fahrzeugs, sondern des Risikos der Hebebühne
Kommt es während eines Reifenwechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Die Benzinklausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne verwirklicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Reifenwechsels in einer Hobbywerkstatt kam es zu einer Beschädigung der Hebebühne.Grund dafür war, dass ein Reifen im Lot des Hebearms stand. Beim Herunterlassen der Hebebühne traf der Tragarm den Reifen, wodurch der Arm und die Spindel verbogen wurden. Der Fahrzeughalter beanspruchte aufgrund des Vorfalls seine Privathaftpflichtversicherung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 21.01.1992
- 2 C 2605/91 -
Fahrzeugbeschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privathaftpflichtversicherung
Keine Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund fehlenden Schadenseintritt durch PKW
Kommt ein Einkaufswagen beim Beladen eines PKW ins Rollen und beschädigt ein anderes Fahrzeug, so haftet dafür die Privathaftpflichtversicherung. Die Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kommt dagegen nicht in Betracht. Denn der Schaden ist nicht durch den Gebrauch des PKW entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als ein Autofahrer im Juni 1991 einen Kasten Mineralwasser aus dem Einkaufswagen in sein PKW einladen wollte, kam der Einkaufswagen ins Rollen und beschädigte ein vorbeifahrendes Fahrzeug. Der Autofahrer zahlte dem Geschädigten einen Schadenersatz und beanspruchte daraufhin seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verwies jedoch auf die... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Lünen, Urteil vom 28.06.1993
- 8 C 132/93 -
Mögliche Einstandspflicht der Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch nach Beendigung des Beladungsvorgangs wegrollenden Einkaufswagen
Fehlender Fahrzeuggebrauch schloss Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung aus
Wird ein Fahrzeug dadurch beschädigt, dass nach der Beendigung des Beladevorgangs ein Einkaufswagen wegrollt, so muss dafür allenfalls die Privathaftpflichtversicherung einstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für den Schaden nicht aufkommen, da der Fahrzeugschaden nicht im Rahmen des Fahrzeuggebrauchs entstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lünen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall räumte ein Fahrzeughalter nach Beendigung des Beladungsvorgangs die Einkäufe in seinem Kofferraum um. Während dessen rollte der leere Einkaufswagen aufgrund des abschüssigen Parkplatzes los und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung einstehen muss.Das... Lesen Sie mehr
Landgericht Marburg, Urteil vom 06.10.1993
- 5 S 51/93 -
Fahrzeugschaden aufgrund wegrollenden Einkaufswagen: Privathaftpflichtversicherung muss für Schaden aufkommen
Gefahr des Fahrzeuggebrauchs begründete nicht Fahrzeugschaden
Wird ein Fahrzeug auf einem Parkplatz durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt, so muss dafür die Privathaftpflichtversicherung einstehen. Da der Fahrzeugschaden nicht auf der Gefährlichkeit des Fahrzeuggebrauchs beruht, besteht keine Leistungspflicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Marburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein Supermarktkunde im Februar 1991 die Getränkekisten aus dem Einkaufswagen in sein Fahrzeug verladen wollte, rollte der Einkaufswagen los und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Der Supermarktkunde beanspruchte daraufhin seine Privathaftpflichtversicherung. Da diese jedoch meinte, die Kfz-Haftpflichtversicherung müsse für den Schaden... Lesen Sie mehr
Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993
- 3 S 263/92 -
Schadensfall durch wegrollenden Einkaufswagen vor Beginn des Beladens unterliegt nicht der "Benzinklausel"
Fehlender Fahrzeuggebrauch begründet Leistungspflicht der Privathaftpflichtversicherung
Kommt es aufgrund eines wegrollenden Einkaufswagens zu einem Schadensfall, so muss die Privathaftpflichtversicherung dafür einstehen, wenn das Beladen des Fahrzeugs noch nicht begonnen hat. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rollte ein neben einem Fahrzeug stehender Einkaufwagen los und beschädigte einen anderen PKW, während der Fahrzeugbesitzer beschäftigt war den Autoschlüssel zu suchen. Zu der Zeit war weder der Kofferraum geöffnet noch ist es zum Beladen des Fahrzeugs gekommen. Nachfolgend weigerte sich die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufzukommen. Sie... Lesen Sie mehr
Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012
- 6 S 324/11 -
"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Fahrzeugbeschädigung aufgrund fehlerhafter Absicherung des PKW nach Parken
Absicherung des PKW nach Parken stellt Gebrauch eines Fahrzeugs dar
Sichert ein Fahrzeugführer nach dem Parken das Fahrzeug nicht hinreichend ab und rollt es deswegen los und wird beschädigt, so muss dafür nicht die Privathaftpflichtversicherung einstehen. Diese kann sich erfolgreich auf die "Benzinklausel" berufen. Denn die Absicherung des PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin einer Privathaftpflichtversicherung parkte das Fahrzeug eines Freundes ab ohne es ausreichend abzusichern. Das Fahrzeug rollte daher los und wurde beschädigt. Sie beanspruchte daraufhin ihre Privathaftpflichtversicherung. Da sich diese aber mit dem Hinweis auf die "Benzinklausel" weigerte zu zahlen, erhob die Versicherungsnehmerin... Lesen Sie mehr
Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.10.2008
- 1 S 16/08 -
"Benzinklausel": Anspruch auf Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung nach Wildflucht aufgrund Offenlassen eines Gatters durch PKW-Fahrer
Geflüchtetes Wild verursachte Schäden
Verursacht entflohenes Wild Schäden, weil ein PKW-Fahrer versehentlich das Gatter offenließ, so muss die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Die sogenannte "Benzinklausel" greift nicht, da der Schaden nicht durch das Gebrauchsrisiko eines Fahrzeugs entstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein PKW-Fahrer öffnete das Tor eines privaten Wildgeheges, um mit seinem Fahrzeug durch das Tor zu fahren. Er vergaß aber das Tor wieder zu schließen, so dass mehrere Wildtiere entflohen. Da diese nachfolgend Schäden verursachten und der PKW-Fahrer dafür in Anspruch genommen wurde, verlangte er von seiner Privathaftpflichtversicherung für... Lesen Sie mehr
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