Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Memmingen, Urteil vom 03.02.2015
- 21 O 1761/13 -
Schmerzensgeldanspruch eines Schülers aufgrund beleidigender Äußerungen eines Mitschülers über gefälschte Facebook-Seite
Schmerzensgeld von 1.500 EUR wegen psychotherapeutischer Behandlung infolge Mobbings
Wird ein Schüler durch einen Mitschüler über eine gefälschte Facebook-Seite massiv beleidigt, so dass dies eine psychotherapeutische Behandlung nach sich zieht, so kann für dieses Mobbing ein Schmerzensgeld von 1.500 EUR gerechtfertigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Memmingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu: Ein übergewichtiger 11-jähriger
Anspruch auf Schmerzensgeld von 1.500 EUR
Das Landgericht Memmingen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe aufgrund des massiven Mobbings ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Es sei zu berücksichtigen, dass der Kläger aufgrund des vorsätzlichen Verhaltens des Beklagten eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten habe und die Äußerungen des Beklagten aufgrund ihres Inhalts und der Art der Verbreitung eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung darstellen. Mildernd sei aber zu berücksichtigen, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers aufgrund der schulischen Trennung der Parteien stabilisiert habe und keine Dauerfolgen zu erwarten seien. Zudem sei die deutliche kindliche Unerfahrenheit des Beklagten zu beachten, sowie dass der Beklagte noch
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: Landgericht Memmingen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 497 MMR 2016, 497
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24960
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24960
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.