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Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 26.11.2012
- 8 O 62/12 -
Kontoumstellung nur mit Zustimmung des Kunden
Schweigen eines Kunden kann nicht als Zustimmung gewertet werden
Eine Bank kann einen Vertrag nicht einseitig ändern, ohne dass der Kunde sich nicht ausdrücklich einverstanden erklärt. Dies entschied das Landgericht Mönchengladbach.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Santander Consumer
Formulierung im Anschreiben der Beklagten für Verbraucher irreführend
Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Kontoumstellung – mit Erfolg. Das Landgericht Mönchengladbach bewertete die Formulierung in dem Anschreiben als irreführend, denn sie erwecke den fehlerhaften Eindruck, die
Änderung der Entgeltregelungen wurde von der Beklagten nicht vertraglich erfasst
Tatsächlich wäre hierfür zumindest ein entsprechender Änderungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich gewesen. Einen solchen gab es jedoch nicht. Zwar hatte sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14719
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