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Landgericht München II, Urteil vom 13.03.2014
W5 KLs 68 Js 3284/13 -

Steuerhinterziehung von 28,5 Mio Euro: Landgericht München II verurteilt Ulrich Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft

Uli Hoeneß verzichtet auf Revision / Auch die Staatsanwaltschaft legt keine Revision ein

Ulrich Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München II sprach Hoeneß der Steuerhinterziehung in sieben Fällen schuldig.

Das Landgericht München II bewertete die Selbstanzeige Hoeneß' als ungültig. Mit dem Strafmaß von dreieinhalb Jahren blieb das Gericht zwei Jahre unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Diese hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hielt in ihrem Plädoyer höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen. Ausschlaggebend für eine Bestrafung Hoeneß' war, ob seine Selbstanzeige wirksam war oder nicht.

Keine Revision

Gegen das Urteil könnten Hoeneß und die Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Honeß kündigte aber am Freitag an, nicht gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Am Montag teilte auch die Staatsanwaltschaft mit, das Urteil zu akzeptieren. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts München II rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München dreieinhalb Jahre ins Gefängnis muss.

28,5 Millionen Euro hinterzogen

Richter Rupert Heindl sagte in der Urteilsbegründung, dass das Gericht von einer Steuerschuld in Höhe von 28,5 Millionen Euro ausgegangen sei. Heindl nahm Hoeneß die Einlassung, dass die Bank quasi alles alleine gemacht habe, nicht ab. Allerdings sah er hier im Fall keinen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung vorliegen.

Urteile des Bundesgerichtshofs

Zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs kam in dem Verfahren besondere Bedeutung zu. Der Bundesgerichtshof entschied 2008 (Urteil v. 02.12.2008 - 1 StR 416/08) und 2012 (Urteil v. 07.02.2012 - 1 StR 525/11), dass Steuerhinterziehungen ab einer Million Euro in der Regel mit Gefängnis geahndet werden müssen - ohne Bewährung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2014
Quelle: ra-online (17.03.2014/pt)

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Kommentare (28)

 
 
Chris IceHeart schrieb am 20.03.2014

Dieses Urteil ist ein Beweis, dass es keine Gerechtigkeit in diesem (Unserem Staat) gibt . . Das Urteil ist zu milde . . und desweiteren stelle ich der Staatsmacht und Gerichtsbarkeit in diesem Lande Befangenheit vor . . (speziell in diesem Falle) . . ! . . man kann keine 20-30.000 (Seiten) in dieser kurzen Zeit, wie diese zur Verfügung standen durch sehen . .

Chris IceHeart antwortete am 20.03.2014

sorry . . unterstelle sollte es heißen

M. Frank schrieb am 19.03.2014

Sicher hat U. Hoeneß sich für die Gesellschaft engagiert. Aber, mit jedem Euro,den er gespendet hat, hat er auch seine Steuern vermindert. Nein, das ist kein gerechtes Urteil,weil sich derjenige, der Promi und reich ist,sich die besten Staranwälte leisten kann, die er übrigens dann auch wieder steuermindernd gelten machen kann. Für mich ist er ein Mann, der jegliche bodenhaftung verloren hat und sich sich wegen seines Namens sicher war, früh genug gewarnt zu werden, was ja auch geschehen ist,und dann gibt erst nur 3.5. Mill.zu, dann gibt er weitere Steuergelder zu und dann sind es 28.5 Mill. und jetzt ist das Verfahren beendet, ob das wirklich alles an hinterzogenen Steuern ist, weiß niemand und wie es den Anschein hat, will es auch niemand mehr wissen. Mich hat die Aussage des Richters Heindl, dass es sich nur um ein geringes Vergehen handelt, doch sehr irritiert. Wurde da wirklich Recht im Namen des Volkes gesprochen? Ich glaube nur für Bayern! Alle anderen, nördlich der Weisswurstgrenze, sehen das ganz anders. Hier hat sich jemand mit Geld und Namen ein mildes Urteil erkauft und die Politik handelt nicht. Das Urteil ist für jede ehrliche Steuerzahlerin und für jeden ehrlichen Steuerzahler ein Wink mit dem Zaunpfahl. Wer ehrlich alles bei seiner Steuererklärung angibt, ist eben dumm. Steuerhinterziehung lohnt sich eben doch. Auf jeden Fall dann, wenn man ein Promi ist und reich und gute Freunde hat, die einen früh genug vor der Steuerfahndung warnen.

Jürgen Kastrau antwortete am 27.03.2014

Was ist in unserer Gesellschaft denn noch und überhaupt gerecht? Ein Kinderschänder bekommt 2 Jahre auf Bewährung, eine Mutter die ihr Kind nach der Geburt in der Mülltonne ablegt und dadurch den Tod maßgeblich herbei führt wird freigesprochen, U-Bahn Schläger die einem auf den Boden liegenden mehrmals auf den Kopf treten werden auf Bewährung entlassen, ein Schwarzfahrer wird wegen 35mal schwarzfahren zu 3,5 Jahren verurteilt usw. usw. . Gerecht? Ein Bundestagsabgeordneter bekommt 9082 Euro Grundgehalt, eine Kranken- Altenpflegerin 1300 Euro. Gerecht? Wir sollten generell einmal überdenken was in dieser Gesellschaft denn noch gerecht ist. Etwas zu verändern besteht jeden Tag. Die DDR war auch auf ewig angelegt und ist jetzt weg. Warum nicht diese Ungerechtigkeiten? Wir haben das Recht der freien Meinungsäußerung, zu demonstrieren und unsere Volks- und Rechtsverdreher äh Vertreter mit Emails, Briefen, Beschwerden ect. zu überhäufen. Tun wir es. 50 Millionen Briefe an den Bundestag, an die Gerichte, Verwaltungen jede Woche, ein Jahr lang kostet den Einzelnen vielleicht 70 Euro im Jahr aber der Erfolg wird für alle spürbar und sichtbar sein. Nur in einem Forum schreiben hilft da nicht weiter. Alle die dieses Urteil Scheiße finden sollten an das zuständige Gericht schreiben, ihren Unmut kundtun und meckern darüber was das Zeug hält. Außerdem nicht mehr zu diesen Fußballspielen gehen und damit die Ulli Hoeneße der Welt immer reicher machen.Keine Einnahmen, keine Auswüchse. Wo kein Geld ist auch keine Steuerhinterziehung. Zivilcourage nennt man dieses Kind, aber das scheint in Deutschland vor vielen Jahren gestorben zu sein.

movan schrieb am 15.03.2014

Ich bin der gleichen Meinung aber ziehe den Hut vor seinen Anstand.

Es macht mich aber nachdenklich über unseren Rechtsstaat. Es ist nicht wichtig was du machst , sondern nur noch wichtig , an welchen Staatsanwalt du kommst.

Vielleicht ein kleines aber nachdenkliches Beispiel.

Seit 2010 habe ich durch einen Lobbyisten meine Existenz verloren , weil ich dort Missstände anzeigte.Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist ja nicht anders als der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Also zeigte ich diesen immer wieder an und sah so immer wieder eine andere Staatsanwaltschaft.Da diese 28,5 Mio gerade zu eine Lachnummer ist , ging ich diesen Weg bis zum Ende.Die Sta. stellte nach 170(2) STPO ein und Generalstaatsanwaltschaft und OLG bestätigten dieses. Und das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht an.

So fällt es mir schwer daran zu denken, dass jemand mit zweierlei Maß immer wieder messen kann.

Die einen betrügen immer noch wissentlich und vorsätzlich nur für immer mehr Profi und wen so etwas möglich ist , dann sollte man auch seine Verdienste sehen. Ich bin kein Bayern Fan aber denke auch daran , dass gerade er viele Clubs geholfen hatte , die finanziell am Ende waren.

Heute habe z.B. gelesen ,dass man Hansa 8 Mio Steuerschuld erlassen hatte. Ist es nicht auch eine Art Steuerhinterziehung, wenn man als Klub seinen Verpflichtungen nicht kommt....

Aber die Meinungen gehen hier sicherlich mit den eigenen Erfahrungen sehr weit auseinander.

audio001 schrieb am 15.03.2014

Das Urteil ist – aus meiner persönlichen Sicht – objektiv „ein zu mildes Urteil“ im Verhältnis zu dem Vortrag der Anklage und dem geforderten Strafmaß seitens der Staatsanwaltschaft.

Und – aus meiner persönlichen Sicht – gibt es auch, und da kann ich dem Gericht in seiner Auffassung nicht folgen, keine Milderungsgründe die geeignet gewesen wären das mögliche Strafmaß nur zu einem Drittel auszuschöpfen!

Nachdem objektiv die "strafbefreiende Selbstanzeige" – aufgrund ihrer Unvollständigkeit und dem Umstand das sie nicht aus tätiger Reue, sondern vor dem Hintergrund der konkreten Gefahr der Aufdeckung einer Straftat zustande gekommen ist – keine Wirkung entfalten konnte, steht das Strafmaß in keiner Relation zu der Tatschwere!

Oder anders ausgedrückt: Wenn die Tatschwere im „Fall des Herr H.“ nunmehr eine Orientierung für vergleichbare (Steuer-)Straftaten in Deutschland wäre, dann dürfte sich eigentlich kein Angeklagter mehr in einem Strafmaß wiederfinden das 3 Jahre und 6 Monate überschreitet!

Würde die Staatsanwaltschaft München dieses Strafmaß aus dem „Fall H.“ also ohne Revision hinnehmen, dann ist sicher nicht gänzlich auszuschließen das dieses Strafmaß auch eine „informelle Maßgröße“ für andere mögliche Steuer-Straftäter in Deutschland sein könnte (ob für andere Gerichte sei mal dahingestellt!), die ab jetzt mit dem Strafmaß im Fall des Herrn H. beginnen können „zu kalkulieren“!?

Wenn ein „Herr H.“ nach offensichtlich systematischer jahrelanger Steuerhinterziehung über Schweizer Bankkonten für (dem Urteil zugrundegelegten) rund 28,5 Millionen hinterzogene Steuern, „nur“ 3 Jahre und 6 Monate bekommen hat (und vermutlich nach zwei Drittel Strafverbüßung wieder auf freiem Fuß ist und wahrscheinlich einen erheblichen Teil der Strafverbüßung als Freigänger genießen dürfte!), dann mag es für den einen oder anderen Steuer-Straftäter das Risiko wert sein, sich möglicherweise doch nicht über eine Selbstanzeige zu erklären!

Denn sollte das Urteil im „Fall des Herrn“ rechtskräftig werden, ist ab jetzt das Strafmaßrisiko (subjektiv) überschaubar!

Kann letzteres im Interesse der Rechtsprechung in Deutschland liegen?- Kann, oder besser darf, die Staatsanwaltschaft München vor diesem Hintergrund auf eine Revision im „Fall des Herrn H.“ tatsächlich verzichten?

WohI kaum!- Hier ist also nicht nur die Münchner Staatsanwaltschaft gefordert über die Revision beim BGH Rechtsklarheit im Fall des „Herr H.“ zu schaffen und damit Rechtssicherheit für mögliche andere vergleichbare Fälle, sondern auch die Politik sich endlich seriös mit der Frage des Sinne der „strafbefreiende Selbstanzeige“ bzw. deren zeitgemäße Ausgestaltung zu beschäftigen!- Und letzteres ist, unabhängig vom „Fall des Herrn H“, ohnehin längst überfällig...

rs antwortete am 15.03.2014

Soso, "objektiv" und "aus meiner persönlichen Sicht" - ist das nicht ein kleines bißchen widersprüchlich?

Davon abgesehen kommt es bei jedem zu verhandelnden Fall auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt? Es gibt zwar schon eine Rechtsfortbildung durch Richterrecht, aber eine Präzedenz einer Einzelentscheidung, zumal auf Instanzebene, ist in der Regel nicht anzunehmen. Die von Ihnen angedeutete Barrierewirkung nach oben im Strafmaß sehe ich daher eher nicht.

Aber wenn Ihnen effektive 28 Monate Haftstrafe überschaubar erscheinen, dann steht Ihrer fantasievollen Steueroptimierung ja nichts mehr im Wege ;-)

rs antwortete am 15.03.2014

sorry, "...an." muss es natürlich heißen im 2. Satz.

Johannes Eder schrieb am 14.03.2014

Ich verstehe die Lobeshymnen auf Hoeneß nicht. Warum akzeptiert er das Urteil? Weil er noch mehr hinterzogen hat? Weil er deshalb noch mehr Steuern, Zinsen und Strafe zahlen müsste? Weil seine Freiheitsstrafe mithin noch höher ausfallen würde?

Also Respekt Hoeneß, du Mann mit Format (Seehofer)!

Jürgen Kastrau schrieb am 14.03.2014

Trotz aller negativer Kritik - auch von mir - Herr Hoeneß zeigt zu mindestens, dass er Arsch in der Hose hat. Er steht zu seinen Vergehen und möchte mit Würde und Anstand einen Schlussstrich unter dieser Angelegenheit ziehen. Mit 3 Jahren und 6 Monaten Haft, Verlust seiner Posten bei Bayern München, Zahlung der hinterzogenen Steuern, Strafe darauf, Zinsen, Verlust seines Ansehens in der Öffentlichkeit und als moralisches Vorbild ist er genug gestraft! Nun sollte Mann und Frau auch aufhören auf dem am Boden liegenden zu treten. Ich denke alles im allen ist er genug gestraft und wird seine Lehren daraus ziehen. Fair Play bedeutet oder sollte für alle Seiten ein faires Verhalten sein.

Sawkulycz schrieb am 14.03.2014

Guten Tag,

nachdem Herr Hoeneß nicht in die Revision geht, kann man nur hoffen das die Staatsanwaltschaft Rückgrat hat und zeigt, in die Revision geht!!! Nach 2/3 der Strafe ist er raus und lacht sich über den ehrlichen Deutschen - Arbeiter und Steuerzahler tot.

wolfgang gerlach antwortete am 20.03.2014

nach neuuesten - von mir nicht nachprüüfbaren gerüchten soll herr h insgesamt 400 millionen gewinn "erarbeitet" haben. wieviel sein partner an gewinn erarbeitete, ist mir nicht bekanntt.

400 millionen in 30 jahren mit jetzt ca 350 mitarbeitern.

also monatlich etwa 1 million gewinn

pro mitarbeiter und monat somit ca 3 tausend

und es heisst, die mitarbeiter seien schlecht bezahlt worden - UND herr h schhimpfte auf deren gewerkschaft.

wenn das alles stimmt ?!

ja, dem arsch in seiner hose respektiere ich.

al capone hatte auch arsch.

Jürgen Kastrau schrieb am 14.03.2014

Was mir noch so auffällt bei diesen Kommentaren: Wo bleibt eigentlich die Courage des Einzelnen sich mit Vor- und Zunamen zu diesem Thema zu äußern? Sind wir schon wieder soweit, dass Kritik nur hinter hervorgehaltener Hand geäußert werden darf weil Mann oder Frau Repressalien befürchtet? Dann brauchen wir uns über solche Auswüchse der Gesellschaft nicht wundern. Die Freiheit der Meinungsäußerung ist im Grundgesetz verankert. Also, nur Mut.

rs antwortete am 15.03.2014

Lieber Herr Kastrau, solange jemand seine Anonymität nicht missbraucht, um andere zu beschimpfen oder Unwahrheiten zu verbreiten, ist das eigentlich nicht weiter verwerflich. Wenn man sich ansieht, welche Hau-drauf-Mentalität in so manchem Forum herrscht, kann ich durchaus verstehen und nehme auch selbst in Anspruch, sich im Internet zu emotional beladenen Themen nicht mit Klarnamen zu äußern.

Jürgen Kastrau antwortete am 27.03.2014

Egal wie emotional beladen die Themen, egal wie böse die Kommentare und Bemerkungen auf abgegebene Kommentare sind das sollte Mann oder Frau schon aushalten. Die Spiegel- Stern- der Altbundeskanzler Schmidt und tausende andere Reporter verbergen sich auch nicht hinter einem Pseudonym. Soll man den Pöbel wieder die Straße und andere Dinge überlassen? Ich denke nein. Wenn ich meckern, loben, tadeln, kritisieren kann dann bitte mit vollem Namen. Herr Hoeneß kann sich ja gegeben falls und jeder andere auch mit mir in Verbindung setzen. Das halte ich aus. Zivilcourage heißt auch sein Gesicht zeigen, sein Namen zu nennen und sich nicht hinter einer Maske verstecken!

Jürgen Kastrau schrieb am 14.03.2014

Mann oder Frau kann ja über dieses Urteil denken wie er oder sie es will. 3 Jahre und 6 Monate sind vielleicht nicht genug aber er ist zumindestens verurteilt worden. Also Respekt vor dem Richter der einen aus der " Elite " hinter Gittern schickt. Alle 4 Jahre werden die " Eliten " neu gewählt. Niemand hat bzw. die Mehrheit den Mut was anderes zu wählen als immer diese " Eliten " . Folgedessen denken und handeln sie so als sei die Bundesrepublik Deutschland eine Bananenrepublik in der sich jeder mit Unterstützung von Anwälten, Steuerberatern ect. bedienen kann. Und das wird ja ausgiebig gemacht. Im Regelfall wird das Verfahren gegen eine Geldstrafe eingestellt. Beispiele Becker, Poth und wer weiß wer noch! Diese Straftäter werden dann auch noch in div. Fernsehsendungen eingeladen und mit unseren Beiträgen fürstlich bezahlt. Da schreit niemand " das ist nicht okay " . Ich habe aus Versehen, Unwissenheit, Unkenntnis ect. hinterzogen. Es tut mir ja so leid, wein und flenn. Und in ihrem Kämmerlein lachen die sich über die breite Mehrheit krumm und bucklig. Es gibt doch die Möglichkeit etwas zu ändern: Guckt Euch Sendungen mit Straftätern nicht an dann verschwinden die von alleine, zu Fußballvereinen wo der Präsi ein Straftäter ist geht nicht hin dann hört es auch auf das mit den Millionengehältern, Frau Schwarzer geht aus dem Weg die labert sowie nur Scheiße und Herrn Hoeneß was soll ich sagen: Einfach vergessen! Sein soziales Engagement hat er mit Geldern bezahlt die er vorher der Allgemeinheit gestohlen hat sprich Steuerhinterziehung. Wenn ich die Allgemeinheit um knapp 30 Millionen prelle kann ich auch 5 Millionen für Soziales ausgeben. Dann bleibt immer noch ein Plus von 25 Millionen. Und ich kann trotzdem Wohltäter und Moralapostel spielen. Alle haben ihn gehuldigt, gelobt und vergöttert und tun es noch jetzt. Wie soll so jemand seine Grenzen erfahren? 3 Jahre 6 Monate sind ein Anfang, vielleicht schaltet Herr Hoeneß jetzt sein Gehirn ein und fängt an nachzudenken welchen materiellen und geistigen Schaden er angerichtet hat. Welche Vorbildfunktion er abgibt, was er jungen Sportlern vermittelt: betrügt, bescheißt, schaltet euer Gehirn aus und betrügt die Allgemeinheit dann werdet ihr Gott ähnlich verehrt.

Karl-Heinz Gutenberg schrieb am 14.03.2014

28,5 Millionen EUR sind also zu wenig für 10 Jahre Haft... Schlimm ist das Urteil nicht, Herr Hoeneß geht wohl nach kurzer Zeit in den offenen Vollzug und bei guter Führung ist das bald ausgestanden. Den Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das Gesetz zur Selbstanzeige für Steuersünder ist sehr merkwürdig... Der Versuch ein "Steuerabkommen" mit der Schweiz zu schließen, all das ist subjektiv für mich Gemauschel und Geschiebe...

Ihr Namelanucia schrieb am 14.03.2014

Abgesehen von der Haftstrafe, die ich viel zu gering empfinde, frage ich mich, warum Herr Hoeneß sich immer noch auf freiem Fuß befindet. Er ist verurteilt, also ab in die JVA. Dort kann er, auf den Ausgang der Berufung warten. Jetzt hat er den Status als Untersuchungshäftling.

Jesus schrieb am 14.03.2014

Jeder andere Bürger wäre bei 27 Millionen mindestens 10 Jahre in Haft gegangen ! Das Urteil ist ein Skandal ! Da Hoeness eine öffentliche Person ist, hätte er MINDESTENS dieses Strafmass bekommen müssen, weil er Vorbild ist ! Man sollte den Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen !

rs antwortete am 15.03.2014

Das steht Ihnen frei!

jmk schrieb am 14.03.2014

Wer einen Rechtsstreit nur aus den Medien kennt, sollte nicht versuchen besser als der zuständige Richter zu urteilen.

Der weiß zwar auch nicht, ob er alle relevanten Fakten kennt, kennt aber sicher mehr als all die zahllosen "Schnellrichter" vom Hörensagen her. Dessen Ausbildung begründet auch keine Garantie für Gerechtigkeit, aber immerhin mehr Wahrscheinlichkeit dafür als ein Bierstudium am Stammtisch.

Es ist schon erstaunlich, wie viele "Salomone" unerkannt in Deutschland unserer Zeit zu leben glauben und auch wenn die Justiz leider alles andere als unfehlbar ist, gelegentlich sogar - viel schlimmer - lustlos: das gesunde Gerechtigkeitsempfinden aller wahren Deutschen hat schon wesentlich mehr Unheil angerichtet, als das eine oder andere nicht so ganz gelungene oder vielleicht sogar falsche Urteil.

So viele Menschen mit der Qualifikation für die Unfehlbarkeit des Papstes, wie man an Richtern benötigt finden sich nun einmal nicht(wenn es denn überhaupt auch nur einen solchen geben sollte). Nicht einmal im Kreis der Medien. Damit hat die Menschheit bisher überlebt und wird sie weiter überleben, denn die Einbildung der Unfehlbarkeit ist wesentlich gefährlicher als die Erkenntnis, nicht allwissend zu sein.

Also Vorsicht!

Vorurteile ersparen Denkarbeit, zu mehr taugen sie nicht!

Ein ehrlicher Steuerzahler schrieb am 14.03.2014

Das Urteil ist einfach unbegreiflich, bei der Höhe der hinterzogenen Steuern von zirka 28,5 Millionen EUR! Ab wann fängt denn ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung an?

Ein Normalbürger wäre schon bei einer wesentlich geringeren Höhe wesentlich höher bestraft worden! Wie haben also doch eine Mehrklassengesellschaft!

Steuerzahler schrieb am 13.03.2014

Bei der großen hinterzogenen Summe hätte Hoeneß eine höhere Strafe bekommen müssen. Ich verstehe nicht, warum das Gericht hinter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe geblieben ist. Ich hoffe der Bundesgerichtshof korrigiert das Urteil und verhängt eine schwerere Strafe.

Jesus antwortete am 14.03.2014

Es gibt keine Revision, wie sie alle immer reden, es ist eine Berufung ! Revision nur bei formalen Fehlern.

Leider kann das Urteil in der Berufung nicht schlimmer werden ! Schön wärs aber !

Jurist antwortete am 14.03.2014

Vielleicht erstmal informieren - gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts ist in Strafsachen keine Berufung möglich, sondern nur die Revision --> § 312 StPO

Redaktion antwortete am 14.03.2014

Richtig. Gegen das Urteil des Landgerichts München II kann Hoeneß nur Revision einlegen. Dazu ausführlich die Rechtsfrage: Berufung oder Revision im Fall Hoeneß: Welches Rechtsmittel kann Hoeneß gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung einlegen und was ist der Unterschied?

Lesen Sie bei refrago: „Berufung oder Revision im Fall Hoeneß: Welches Rechtsmittel kann Hoeneß gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung einlegen und was ist der Unterschied?“

Hans-Martin Wischnath antwortete am 15.03.2014

Mein Lieber Jesus, das ist ja nun wirklich grober Unfug wenn Du in einer klugscheißerischen Weise meinst die Leser*innen Deiner Mitteilung dahingehend belehren zu müssen, dass man gegen die "Hoeneß-Entscheidung" nur Berufung einlegen kann, nicht aber Revision. Es ist genau umgekehrt!!! Da hätte ich aber von Jesus a bissl mehr erwartet!!!

rs antwortete am 15.03.2014

Lieber Steuerzahler, es ist meines Wissens nicht unüblich, dass das Gericht hinter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft zurückbleibt. Sonst könnten wir die Urteilsfindung ja gleich der Staatsanwaltschaft überlassen, nicht wahr?

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