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Landgericht München I, Urteil vom 14.03.2008
- 14 O 8038/06 -
Falschtestat: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss 1 Million Euro Schadensersatz zahlen
Drohende Insolvenz hätte erkannt werden müssen
Die 14. Handelskammer des Landgerichts München I hat eine der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wegen eines Falschtestats zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von einer Million Euro verurteilt.
Geklagt hatte der Insolvenzverwalter einer GmbH, deren
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat gegen Prüfpflichten verstoßen
Das Landgericht stellte nun fest, dass die Beklagte in der Tat in erheblichem Maße gegen ihre Prüfpflichten verstoßen hat. Zum einen habe sie nicht auf die sich schon aus den Zahlen des Jahresabschlusses selbst ergebende bedrohliche Liquiditätslage der Schuldnerin hingewiesen und andererseits auch nicht bemerkt, dass die mit einem Wert von rund € 2,2 Mio. (= 12 % der Bilanzsumme) erstmalig in dem geprüften
Patentanmeldungen falsch bewertet
Nach den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen waren diese Patentanmeldungen - da technisch weitgehend ohne Neuheitswert - nicht erteilungsfähig und hätten wirtschaftlich allenfalls mit € 750.000 angesetzt werden dürfen. Nach dem Urteil der 14. Handelskammer hätte die Beklagte dies ohne weiteres aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des LG München I vom 14.03.2008
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Dokument-Nr. 5765
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