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Landgericht München I, Urteil vom 23.01.2009
- 21 O 13662/07 - Wilde Kerle -
Wilder Streit um "Wilde Kerle": Zeichner der "Wilden Kerle" ist durch Illustrationen nicht Miturheber der literarischen Charaktere geworden
Autor und Zeichner der "Wilden Kerle" im Clinch
Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Schade eigentlich, wo doch alles so schön hätte weiterlaufen können in der Erfolgsgeschichte, von der hier zu reden ist. Das Landgericht musste in einem wilden Streit zwischen dem Autor und dem Illustrator der "Wilden Kerle" entscheiden. Die Schlacht ging überwiegend zugunsten des Autors aus. Dieser hat die Rechte an den Charakteren und darf neue Bücher schreiben, für die er sich einen neuen Illustrator suchen kann.
Es waren einmal zwei Freunde, der eine Illustrator, der andere
Autor machte zwei "Wilde Kerle"-Filme ohne den Illustrator
Trotz oder sogar wegen des großen Erfolgs - wer vermag das zu sagen - kam es irgendwann zu Meinungsverschiedenheiten (das liebe Geld...), der
Autor ist alleiniger Urheber an den literarischen Charakteren
Es kann - jedenfalls weitgehend. Das meint die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I über die Klage des Illustrators. Lediglich in einem von etwa einem Dutzend Anträgen gab das Gericht der Klage statt. Danach darf der verklagte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des LG München I vom 23.01.2009
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Dokument-Nr. 7327
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