Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 20.04.2010
- 28 O 12457/09, 28 O 12910, 12912 u. 12913/09 -
Gründungsgesellschafterinnen eines geschlossenen Immobilienfonds schadensersatzpflichtig
Angaben zu Kaufpreis der Objekte im Fondsprospekt fehlerhaft
Das Landgericht München I hat zwei der Gründungsgesellschafterinnen eines geschlossenen Immobilienfonds mit Fondsobjekten in Bayern und Berlin in insgesamt vier Fällen zum Schadensersatz verurteilt, da die Angaben zum Kaufpreis der Objekte im Prospekt fehlerhaft bzw. irreführend waren.
Nach Auffassung des Landgerichts München I war der Fondsprospekt insofern fehlerhaft, als in diesem davon die Rede sei, dass sich der
Anleger hätten bei Aufklärung über Prospektfehler nicht gezeichnet
In allen vier entschiedenen Fällen waren die Richter nach Anhörung der Auffassung, dass die Kläger bei der gebotenen Aufklärung über diesen Prospektfehler nicht gezeichnet hätten. Dem Antrag der Beklagten, hierzu jeweils die Vermittler als Zeugen zu hören, kam das Gericht nicht nach. Eine Einvernahme der Vermittler allein zu der von den Beklagtenvertretern gerichtsbekannt in jedem Anlegerprozess pauschal aufgestellten Behauptung, der Anleger - gleich welcher Anlage - hätte sich auch bei Kenntnis eines "vermeintlichen" Prospektfehlers beteiligt, sei prozessual nicht zulässig.
Gericht entscheidet hinsichtlich des geltend gemachten Schadens je nach Einzelfall der Anleger
Hinsichtlich des geltend gemachten Schadens hatten die Anleger je nach Lage des Einzelfalls deutliche Abstriche hinzunehmen. Wegen der durch die Kapitalbindung entgangenen Zinsen differenzierte das Landgericht nach Lage des jeweiligen Falles, außerdem mussten sich die Anleger die erhaltenen Ausschüttungen sowie die auf Abschreibungen (also nicht den Kreditkosten) basierenden steuerlichen Vorteile anrechnen lassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2010
Quelle: ra-online, Landgericht München I
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9696
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9696
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.